Im März 1977 trat der Ausschuss für Menschenrechte nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (nachstehend: Pakt) in New York zu seiner konstituierenden Tagung zusammen. Vom 23. März bis zum 10. April 1987 hielt er in Genf seine 29. Tagung ab. Der zwischen diesen beiden Eckterminen liegende Zeitraum von zehn Jahren hat die Grundlinien geprägt, entlang deren sich auch künftig die Arbeit des Ausschusses bewegen wird. Gerade angesichts der gegenwärtigen Krise der Vereinten Nationen, in der man sich zu Recht um eine realitätsnahe, weder beschönigende noch durch Vorurteile getrübte Feststellung von Erfolgen und Fehlschlägen der Weltorganisation bemüht, erscheint es nicht ohne Reiz, auch die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses einer nüchternen Analyse zu unterziehen. Ebensowenig wie andere Tätigkeitsbereiche der Vereinten Nationen dürfen ihre Bemühungen um die Menschenrechte allein um des Namens willen in den Rang einer gegen jede Kritik gefeiten Tabuzone erhoben werden. Freilich gilt, dass es besondere Schwierigkeiten bereitet, sich mit der gebotenen Objektivität Rechenschaft über das Erreichte - oder auch Versäumte - abzulegen, weil beides nur beschränkt in exakten Messdaten beschrieben werden kann.