Auf Ersuchen der Generalversammlung der Vereinten Nationen erstellte der Internationale Gerichtshof (IGH) am 26. April 1988 ein Gutachten über die Anwendbarkeit der Verpflichtung zur Unterwerfung unter ein Schiedsverfahren gemäß Abschnitt 21 des Amtssitzabkommens vom 26. Juni 1947. Obwohl die Frage an sich relativ einfach war und die Verpflichtung des Gastlandes, in ein Schiedsverfahren einzutreten, bestätigt wurde - der Haager Gerichtshof hat dieses Gutachten einstimmig abgegeben -, sind die Hintergründe ziemlich kompliziert, und die Problematik erweist sich sowohl für die USA als auch für die Weltorganisation als äußerst prekär.