Was kann der einzelne tun, wenn er sich in seinen Menschenrechten verletzt sieht? In Diktaturen oder Folterländern meist wenig; in Rechtsstaaten oder Gesellschaften auf dem Weg dahin steht ihm in aller Regel der Rechtsweg offen. Der nationale Grundrechtsschutz wird ergänzt durch internationale Mechanismen: in den dem Europarat angehörenden Staaten durch die Europäische Menschenrechtskonvention und ihr Beschwerdeverfahren, auf der Ebene der Vereinten Nationen durch verschiedene Ausgestaltungen der Individualbeschwerde. Das Verfahren unter dem ersten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) ist seit dem 25. November 1993 für Deutschland in Kraft - ein Vierteljahr nach Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde.