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UN-Kritik am europäischen Umgang mit Geflüchteten

Aus aktuellem Anlass wird das Internetportal der DGVN „menschenrechte-durchsetzen.de“ um eine weitere Themenseite zu Flucht, Migration und zum Menschenrecht auf Asyl ergänzt.

Angesichts der sich rapide verschlechternden Situation von Geflüchteten an europäischen Grenzen kritisieren die Vereinten Nationen europäische Ansätze im Umgang mit dem Zuzug von Flüchtlingen. Dabei spielt auch das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ eine Rolle. Menschen aus Ländern, die in diese Kategorie eingestuft werden, drohen im Asylverfahren ihre Individualrechte auf Kosten beschleunigter Verfahren zu verlieren.

Die Vereinten Nationen kritisieren europäische Grenzschließungen, die riskieren von internationalen Rechtsstandards abzuweichen und humanitäre Not bei den Geflüchteten verursachen. (UN Photo/Mark Garten)

Aus aktuellem Anlass wird das Internetportal der DGVN „menschenrechte-durchsetzen.de“ um eine weitere Themenseite zu Flucht, Migration und zum Menschenrecht auf Asyl ergänzt.
 

Mit den partiellen und zeitweise kompletten Grenzschließungen durch Mazedonien, der Slowakei und Österreich und der damit einhergehenden Einschränkungen oder gar Aussetzung der Asyl-Verfahren dieser Länder, können Tausende von Geflüchteten nicht in ihr Zielland weiterreisen und sind an den Grenzen der Europäischen Union (EU) desaströsen humanitären Bedingungen ausgesetzt. Zu dieser Verschlechterung der Fluchtbedingungen von Menschen in Not hat das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) bereits mehrfach Stellung bezogen. So kritisierte der Sprecher des UNHCR, Adrian Edwards, in einer Pressekonferenz unter anderem die fehlende Zusammenarbeit der europäischen Staaten in der Bewältigung der anstehenden Aufgaben. Auch machte er deutlich, dass die neuen uneinheitlichen Grenzregelungen unnötiges Leid verursachten und riskierten von internationalen Rechtsstandards abzuweichen. UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon sprach sogar davon, dass diese Maßnahmen im Gegensatz zum menschlichen Anstand stehen.

Politische und humanitäre Lösungsansätze

Dabei gäbe es zahlreiche Initiativen, um die Lage zu entspannen. Der UNHCR setzt sich für reguläre Migrationsmöglichkeiten, insbesondere für die große Anzahl von Flüchtlingen aus den Nachbarstaaten Syriens, ein. Dazu gehören eine Erhöhung der Aufnahmezahlen für eine dauerhafte Eingliederung der Geflüchteten in Drittstaaten in der EU, sogenannte Resettlements und Aufnahmeprogramme aus humanitären Gründen, die gesondert unter dem Aufenthaltsgesetz Deutschlands geregelt werden. Auch Studierenden- und Arbeitsvisa könnten dazu beitragen, dass sich die Anzahl lebensgefährlicher Fluchten wie Schmuggel oder Bootsüberfahrten zumindest reduziert. Als Reaktion auf die Grenzschließungen verweist Ban Ki-Moon auf das Recht aller Asylsuchenden, dass ihre Anträge individuell berücksichtigt werden. Letzteres wird missachtet, wenn Menschen kollektiv ausgegrenzt oder ihre Asylanträge nicht bearbeitet werden.

Boote liegen gegenüber vom Hafen Lampedusa, Italien.
Reguläre Migrationsmöglichkeiten können helfen, lebensgefährliche Fluchtwege, beispielsweise per Boot, zu reduzieren. (UN Photo/UNHCR/Phil Behan)

Das Recht auf ein individuelles Asylverfahren wird auch durch das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ auf die Probe gestellt. In Deutschland wird das Recht auf Asyl im Grundgesetz Artikel 16a geführt. Dort ist auch festgelegt, dass das Asylrecht eingeschränkt wird für Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder andere Drittstaaten, in denen „die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Das bedeutet, dass Menschen aus Ländern, die als „sicher“ im Sinne der Umsetzung menschenrechtlicher und demokratischer Werte eingestuft werden, sich nicht auf das Asylrecht berufen können. Diese Länder sind durch Paragraph 29a des Asylverfahrensgesetzes sowie seine Anlage II konkretisiert.

Diese Rückgriffe auf das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ werden nicht nur in Deutschland genutzt. Zwölf weitere EU-Mitgliedsstaaten führen bereits nationale Listen „sicherer Herkunftsstaaten.“ Ein Gesetzesvorhaben im Europäischen Parlament möchte diese Listen nun zu einer gemeinsamen EU-Liste vereinheitlicht sehen. Dies ist ein Prozess, der von zahlreichen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Pro Asyl kritisiert wird, da sie die individuelle Beurteilung von Asylanträgen bedroht sehen.

Beurteilung durch den UNHCR

Der UNHCR hat dieses Konzept bereits 1991 im Kommentar EC/SCP/68 beurteilt. Unter Berufung auf die Genfer Flüchtlingskonvention kommt der UNHCR zu dem Schluss, dass das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ eine Rolle spielt, um das Vorgehen im Asylprozess zu beschleunigen und dabei helfen kann, einen Antragsrückstau zu vermeiden oder zu reduzieren sowie Fälle zu identifizieren, die beschleunigt bearbeitet werden können. Theoretisch könnten von diesem beschleunigten Vorgehen also besonders schutzbedürftige Asylbewerbende profitieren. Gleichzeitig wird aber betont, dass das Verfahren nicht zum Blockieren des Zugangs zur Statusbestimmung der Asylsuchenden eingesetzt werden darf. Auch werden dauerhafte Beurteilungen der Sicherheitslage anderer Länder angesichts unbeständiger Menschenrechtssituationen und unter dem Einfluss außenpolitischer Überlegungen als sehr riskant angesehen.

Zelte eines Flüchtlingscamps mit dem Logo des UNHCR
In der Theorie kann das Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten" helfen, Asylanträge schneller zu bearbeiten. In der Praxis geschieht dies häufig zu Lasten der Individualrechte der Geflüchteten. (UN Photo/Mark Garten)

In der praktischen Umsetzung dieses Konzeptes bedeutet eine pauschale Einordnung von Ländern in „sichere“ und „unsichere“ Herkunftsländer damit eine enorme Belastung für Asylsuchende, die im Zweifelsfall unter großem Aufwand nachweisen müssen, warum ihr Leben in ihrem Herkunftsstaat gefährdet ist. Es bleibt also die Frage bestehen, wie sichergestellt werden kann, dass in den Asylverfahren Fluchtgründe und Sicherheitsrisiken, denen Geflüchtete in ihren Heimatländern ausgesetzt waren, individuell beurteilt werden. Allgemeine Grenzschließungen und humanitäre Notlagen der Geflüchteten weisen darauf hin, dass Spielräume im internationalen Flüchtlingsschutz gezielt zu Lasten der Flüchtlinge ausgelegt werden.

 

Lesen Sie hier unseren neuen Themenschwerpunkt  "Flucht und Asyl"...

Claudia Jach

 


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