Die Vereinten Nationen und die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Entwicklungsländern
Nach rund zehnjährigen, von vielen bis zuletzt für aussichtslos gehaltenen Verhandlungen haben sich die Länder der Dritten Welt - genauer: die inzwischen 127 Mitgliedstaaten umfassende ›Gruppe der 77‹ - vor nunmehr einem Jahr auf ein ›Globales System der Handelspräferenzen zwischen Entwicklungsländern‹ (GSTP) geeinigt. Der Abschluss dieses am 13. April 1988 auf der Ministerkonferenz der ›G-77‹ in Belgrad unterzeichneten und am 19. April 1989 in Kraft getretenen Abkommens stellt den vorläufigen Höhepunkt in den Bemühungen der Vereinten Nationen dar, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Entwicklungsländern zu fördern. Die Anfänge dieser Bestrebungen des weltpolitischen und weltwirtschaftlichen ›Südens‹, die wirtschaftliche Kooperation zu verstärken, reichen bis in die fünfziger Jahre zurück; seit der asiatisch-afrikanischen Konferenz von Bandung im Jahre 1955 ist die Idee der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten der Dritten Welt fester Bestandteil der Programmatik der Entwicklungsländer. Freilich haben sich in dieser Zeit Begründungszusammenhänge und dementsprechend auch Zielsetzungen und Formen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen diesen Ländern ganz erheblich gewandelt.