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Zwischen Konfrontation und Kooperation Die Vereinigten Staaten und der Internationale Strafgerichtshof

Kein Nachgeben dürfe es geben »im Kampf gegen die Straflosigkeit oder in unseren Bemühungen zur Verhinderung von Völkermord oder anderen abscheulichen Verbrechen, die unter die Jurisdiktion des Gerichtshofs fallen«, so der Generalsekretär der Vereinten Nationen anläßlich des Inkrafttretens des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH; International Criminal Court, ICC) am 1. Juli 2002. Zugleich appellierte Kofi Annan an alle Staaten, die dies bislang nicht getan haben, das Statut so rasch wie möglich zu ratifizieren.

Abseits stehen insbesondere die Vereinigten Staaten. Während sie wesentlich zur Errichtung der beiden Ad-hoc-Tribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Rwanda beigetragen hatten, standen sie der Schaffung eines ständigen internationalen Strafgerichts von Beginn an skeptisch gegenüber.

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