Vom 5. bis 9. Mai 1980 trat in Paris der ›Zwischenstaatliche Ausschuss für die Förderung der Rückführung von Kulturbesitz in sein Ursprungsland bzw. im Falle unerlaubter Aneignung seiner Rückgabe‹ der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zum ersten Male zusammen, der auf der 20. UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 1978 ins Leben gerufen worden war. Die Diskussion um die Rückgabe von Kulturgut an die Ursprungsländer wird schon seit Jahren geführt. Sie hat zwar nicht die gleiche Brisanz wie jene um eine ›neue Weltinformationsordnung‹, findet aber dennoch große Beachtung, da es hier um die Rückforderung von Kulturgut geht, das sich häufig schon seit sehr langer Zeit in europäischen und nordamerikanischen Museen befindet und als Eigentum der neuen Besitzer angesehen wird.