Stärker noch als in den Vorjahren hat die Dritte Welt auf der 34. Generalversammlung im 3. und im 6. Hauptausschuss (der eine für Sozialfragen und Menschenrechte, der andere für Rechtsfragen zuständig) das Völkerrecht mit dem Nord-Süd-Thema in Verbindung gebracht: im 6. Ausschuss dienten völkerrechtliche Argumente der Absicherung der Forderung nach Errichtung der Neuen Weltwirtschaftsordnung (NWWO), während im 3. Ausschuss das Recht auf Entwicklung als Menschenrecht bekräftigt und nach der Wechselbeziehung zwischen NWWO und Menschenrechten gefragt wurde. Der Verfasser des nachstehenden Beitrags, der seine persönliche Auffassung wiedergibt, äußert sich kritisch zu diesem Ansatz.