Bei der jüngst im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft geführten Diskussion über die Einführung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge entstand der Eindruck, es handele sich hier einzig deshalb um ein internationales Problem, weil die damit verbundenen Maßnahmen wegen ihrer wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen innerhalb der EG abgestimmt werden müssen. Dabei wird übersehen, dass die europäischen Staaten eingebunden sind in ein Umweltvölkerrecht, dessen Gestaltung nicht zuletzt von ihrer nationalen und regionalen Umweltpolitik abhängt. Das grenzüberschreitende Problem des Waldsterbens und die von einem transnationalen Chemieunternehmen verursachte Umweltkatastrophe im indischen Bhopal zeigen in aller Deutlichkeit die Notwendigkeit eines völkerrechtlichen Umweltschutzes. Mit der Herausbildung eines Umweltvölkerrechts sind indessen sehr weitreichende weltpolitische und rechtsgrundsätzliche Fragen verknüpft, in denen eine bedeutende Herausforderung an die europäischen Staaten zu sehen ist. Gegen die Blickverengung der augenblicklichen Umweltdiskussion in Europa soll im folgenden auf einige dieser grundlegenden Fragen des Umweltvölkerrechts aufmerksam gemacht werden.