Nachdrückliche Bekräftigung durch die 37. Generalversammlung der Vereinten Nationen hat der auf der Weltversammlung zur Frage des Alterns einvernehmlich verabschiedete Aktionsplan erfahren; die Regierungen wurden am 3. Dezember 1982 einstimmig von der Staatengemeinschaft - also letztlich durch sich selbst - aufgefordert, ›sich im Einklang mit ihren nationalen Strukturen, Bedürfnissen und Zielen ständig um die Verwirklichung der Grundsätze und Empfehlungen des von der Weltversammlung zur Frage des Alterns verabschiedeten Aktionsplans zu bemühen‹. Die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Alterns soll vom Zentrum für soziale Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten (CSDHA), einer in Wien ansässigen Einheit des UN-Sekretariats, koordiniert und die Durchführung des Aktionsplans vom Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) auf dem Weg über seine Kommission für soziale Entwicklung ab 1985 alle vier Jahre überprüft werden. — Die Weltversammlung zur Frage des Alterns fand vom 26. Juli bis zum 6. August 1982 in der Wiener Hofburg statt; 124 Staaten nahmen teil, mehr als 140 nichtstaatliche Organisationen waren ebenfalls vertreten.