Immer mehr setzt sich in der internationalen Öffentlichkeit die Auffassung durch, dass die Todesstrafe nicht nur ein strafrechtliches und kriminalpolitisches Problem, sondern in erster Linie eine Frage der Menschenrechte ist und das ein fortgeschrittenes Verständnis der Menschenrechte die weitere gesetzliche Anerkennung der Todesstrafe nicht mehr zulässt. Gleichwohl ist bisher die Todesstrafe weder weltweit noch auch nur in Europa rechtlich geächtet. Zwar ist das Recht auf Leben als Menschenrecht international anerkannt; trotzdem behalten sich viele Staaten heute noch die Befugnis vor, Menschenleben auszulöschen, um mit der Todesstrafe gemeine Verbrechen wie Mord, aber auch bestimmte gegen den Staat gerichtete Straftaten, beispielsweise Hochverrat, zu ahnden. Bei den Initiativen - wie der der Bundesrepublik Deutschland auf der 35. UN-Generalversammlung - zur Abschaffung und Eindämmung der Todesstrafe geht es daher sowohl um ihre rechtliche Ächtung wie darum, dass Todesstrafen nicht mehr verhängt oder Todesurteile wenigstens nicht vollstreckt werden.