Im Dezember 2004 erklärte sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in der Klage Jugoslawiens gegen zehn NATO-Mitgliedstaaten aufgrund des Kosovo-Einsatzes als nicht zuständig. Dieses Urteil baut auf dem Befund auf, daß Jugoslawien zum Zeitpunkt der Intervention nicht Mitglied der UN war – und somit nicht klagebefugt. Noch fand das Gericht besondere Umstände, die eine Klage auch für Nichtmitgliedsstaaten möglich gemacht hätten. Das Urteil hat unter Umständen weitreichende Folgen, da der IGH in zwei weiteren Fällen den Staat Jugoslawien als berechtigte Partei anerkannt hatte.