Als im Jahre 1990 die absurde Teilung Europas ihr Ende fand, begann in unserer Region eine Diskussion über die Definition des Begriffs Europa. Angestoßen wurde sie durch die graduelle Öffnung des Mechanismus der europäischen Integration für die im Übergang begriffenen Volkswirtschaften. Im Zuge dieser Debatte kam das Empfinden auf, daß nur die Mitgliedschaft in der Europäischen Union (EU) die Garantie für eine Zugehörigkeit zu Europa sei; als logische Folge hieraus schlich sich bei all denjenigen Ländern, die sich nicht auf der Überholspur in Richtung Beitritt befanden, das Gefühl ein, sie seien auf der Strecke geblieben. Im Laufe des vergangenen Jahrzehnts jedoch hat sich der Integrationsprozeß immer stärker übergreifend gestaltet, und heute haben nahezu alle Übergangsvolkswirtschaften die Zusammenarbeit mit der EU in der einen oder anderen Weise institutionalisiert. Es ist uns ebenfalls bewußt geworden, daß die langersehnte Erweiterung der EU nicht nur ein technischer Prozeß ist, dessen Modalitäten lediglich verhandelt und sodann vereinbart werden; sie ist in der Tat Ausdruck eines umfassenden Wandels in Europa, der für die beitrittswilligen Staaten massive Einschnitte mit sich bringt, aber auch zu einer tiefgreifenden Umwälzung innerhalb der EU beiträgt.