Zehn Jahre nach dem Völkermord in Rwanda spielt sich im Westen Sudans ein Drama ab, das unter Umständen ebenfalls den Tatbestand des Völkermords erfüllt. Zwar wird die internationale Gemeinschaft nicht müde zu betonen, daß es nie wieder zu einem Völkermord kommen dürfe, de facto aber wurden bis jetzt keine Maßnahmen eingeleitet, die geeignet sind, die massiven Menschenrechtsverletzungen in Darfur zu beenden. Die Vereinten Nationen und insbesondere der Sicherheitsrat sind trotz schwerer völkerrechtlicher Verstöße der sudanesischen Regierung nicht in der Lage, eine Resolution zu verabschieden, die es erlaubt, das Drama in Darfur schnell und effektiv zu beenden. Grund dafür sind die Partikularinteressen einzelner Mitglieder des Sicherheitsrats (vor allem China, Rußland und Pakistan), die nicht bereit sind, ihre Nationalinteressen dem Völkerrecht unterzuordnen und statt dessen eine für durchgreifende Maßnahmen erforderliche Beschlußfassung des Sicherheitsrats blockieren. Die Darfur-Krise kann nur gelöst werden, wenn sich die Mitglieder des Sicherheitsrats darauf besinnen, daß sie sich mit dem Beitritt zur UN verpflichtet haben, ihre Nationalinteressen dem Recht unterzuordnen, und wenn das Abstimmungsverfahren im Sicherheitsrat reformiert wird (Beendigung der uneingeschränkten Nutzung des Vetorechts).