Seit der Gründung der Vereinten Nationen ist das Gewaltverbot wohl noch nie derart oft und von so vielen Seiten in Frage gestellt worden wie heute. Der Bericht der Reformkommission vom Dezember 2004 versucht, eine Antwort darauf zu geben, wie die Weltgemeinschaft auf die neuen Bedrohungen reagieren kann, vor allem wann ein unilateraler Einsatz von Gewalt als ein Akt der Selbstverteidigung gelten kann. Doch die Vorschläge beseitigen nicht das grundsätzliche Problem der breiten Interpretationsmöglichkeit von Artikel 51 UN-Charta und sind daher wenig hilfreich.