Während der ersten vier Jahrzehnte ihres Bestehens bewegte sich die Nordatlantikvertrags-Organisation (North Atlantic Treaty Organisation, NATO) völkerrechtlich auf gesichertem Grund. Sie wurde geschaffen als ein Bündnis zur kollektiven Selbstverteidigung für den Fall des Angriffs auf eines ihrer Mitglieder. Ihr Hauptzweck bestand in der Verteidigung der Mitgliedstaaten gegen einen möglichen
Angriff von seiten des Ostblocks. Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der Auflösung des Warschauer Paktes Anfang der neunziger Jahre verschwand diese militärische Bedrohung. Der Wegfall des ursprünglichen Verteidigungszwecks führte jedoch nicht zur Auflösung des Bündnisses. Es begann vielmehr eine Debatte über die Aufgaben des Nordatlantikpakts in dem gewandelten weltpolitischen Umfeld. Seinen äußeren Ausdruck fand dieser Prozeß in den Einsätzen des nunmehr 19 Mitgliedstaaten umfassenden Bündnisses im Zusammenhang mit Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo.