Die Tätigkeit der Vereinten Nationen ruht, was ihre Finanzierung angeht, auf zwei Säulen: den Pflichtbeiträgen und den freiwilligen Leistungen. Hauptorganisation, Sonderorganisationen, Spezialorgane und sonstige Programme haben jeweils eigene Haushalte, über deren Höhe die Mitgliedstaaten entscheiden. Deren Finanzierung ergibt sich bei den Pflichtbeiträgen im Wege der Beschlußfassung über den Verteilungsschlüssel der Kosten der jeweiligen Organisation, bei den freiwilligen Leistungen durch die Abgabe von Zusagen (die indes nicht immer eingehalten werden) auf sogenannten Beitragsankündigungskonferenzen. Die im Verband der Vereinten Nationen für die Jahre 1998 und 1999 gefaßten Haushaltsbeschlüsse waren bestimmt von dem Zwang zu knapper Budgetgestaltung in den Mitgliedstaaten. Sie weisen deshalb durchweg nominales Nullwachstum und zum Teil sogar nominales Minuswachstum auf. In allen Sitzorten von Sonderorganisationen waren die Budgetverhandlungen hart und schwierig, führten aber dennoch - bis auf die Haushalte für die FAO und die UNIDO - zu Konsensbeschlüssen.