In einem höchst tiefsinnigen Aufsatz über die menschliche Leidenschaft, der unter dem Titel ›Der kategorische Konjunktiv‹ steht, führt der Philosoph Helmuth Plessner über den Aussagemodus Konjunktiv aus:
»Die konjunktivische Form schwächt ab, mildert die Härte der Aussage und entzieht sich ihrer Verpflichtung auf das Gewesene (frankfurterisch: der ›hätte mer‹-Verein) wie auf das Kommende in gleicherweise. Aber mit dieser Abschwächung gewinnt sie den Bereich der Imagination, der dem Wirklichen wie dem Möglichen in gleicher Weise verschlossen ist.«
Man kann sich kaum eine treffendere Charakterisierung der Resolution 43/51 der Generalversammlung vom 5. Dezember 1988 vorstellen, mit welcher sie die Erklärung über die Verhütung und Beseitigung von Streitigkeiten und Situationen, die den Weltfrieden und die internationale Sicherheit bedrohen können, und über die Rolle der Vereinten Nationen auf diesem Gebiet verabschiedet hat, als eben den Plessnerschen Gedanken vom kategorischen Konjunktiv. Zum Verständnis dieses Vergleichs ist es jedoch erforderlich, zunächst die Entstehungsgeschichte der Deklaration nachzuzeichnen und ihren Inhalt zu skizzieren. Als Vergleichsmaßstab sind dann die Bestimmungen der Charta zur Friedenssicherung und Streitbeilegung sowie verschiedene einschlägige Reformansätze in Erinnerung zu rufen. Erst auf diesem Hintergrund kann eine Würdigung der Deklaration erfolgen.