Niemand wird leugnen wollen, dass die Bundesrepublik Deutschland während der 17 Jahre ihrer Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen bis zum Tage der Vereinigung mit der Deutschen Demokratischen Republik am 3.Oktober vergangenen Jahres innerhalb der Weltorganisation eine konstruktive und erfolgreiche Menschenrechtspolitik betrieben hat. Sicher hätte es kühnere Initiativen und ein noch höheres Maß an Engagement auch in finanzieller Hinsicht geben können. Idealistischen Erwartungen, welche auf Perfektion abzielen, kann eine Politik, die sich an vielen harten Realitäten stößt, niemals genügen. Aber dem Opportunismus ist die Bundesrepublik niemals verfallen. Was im Bereich der Menschenrechtspolitik wie auf anderen Politikfeldern die größten Probleme bereitet hat, ist die praktische Umsetzung der Grundsatzpositionen in konkrete politische Entscheidungen etwa im Hinblick auf die ehemals kommunistischen Staaten Mittel- und Osteuropas, die Konfliktsituationen im Nahen Osten und die Lage in Südafrika. Selbst die USA haben indes zur Zeit Präsident Carters die Erfahrung machen müssen, dass es schwierig, wenn nicht unmöglich ist, die Außenpolitik eines Landes allein von menschenrechtlichen Gesichtspunkten her zu gestalten - wenngleich dies langfristig die erfolgreichste Politik sein mag.