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Autonomie: keine Garantie für Menschenrechte Israel und Palästina nach der ›Prinzipienerklärung‹ und dem ›Gaza-Jericho-Abkommen‹

Das Nahost-Thema, das zeitweise die Tagesordnung der Weltorganisation zu dominieren schien, hat seit dem Abschluss der Vereinbarungen zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) in den Augen der Weltöffentlichkeit einiges an Dramatik verloren. Die PLO, die Ende 1988 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen als Beobachter hinter dem Schild ›Palästina‹ Platz nehmen durfte, hat nun in dem ehemaligen britischen Mandatsgebiet gleichen Namens Ansätze von Staatlichkeit entwickelt. Dies wurde weithin als wesentlicher Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Konfliktregelung in Nahost angesehen, auch wenn dabei das Grundproblem der Flüchtlinge - für die weiterhin die internationale Gemeinschaft mittels des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Ostern (UNRWA) zu sorgen hat - ungelöst bleibt. Vor diesem Hintergrund sieht der Autor des folgenden Beitrags nur wenig Anlass zur Entwarnung; die Besatzungspolitik habe keine wesentliche Änderung erfahren. Die Praxis Israels in den besetzten Gebieten war immer wieder Gegenstand der Erörterung im Sicherheitsrat wie in anderen Gremien der Vereinten Nationen. Der gegenwärtig in Genf stattfindenden 51. Tagung der Menschenrechtskommission liegt der zweite Bericht ihres 1993 eingesetzten Sonderberichterstatters, des ehemaligen schweizerischen Bundespräsidenten René Felber, vor.

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