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Private im Fadenkreuz des Sicherheitsrats Zu der Terrorliste des UN-Sicherheitsrats, weißen Rittern und verpassten Chancen

Im Rahmen der Terrorismusbekämpfung trifft der Sicherheitsrat auch Maßnahmen gegen verdächtige Privatpersonen. Insbesondere das Einfrieren von Vermögenswerten und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit haben einschneidende Folgen. Da die Möglichkeiten, sich gegen diese Individualsank-tionen zu wehren, beschränkt sind, wird die Unvereinbarkeit der Sanktionspraxis mit den prozessualen Menschenrechten der Betroffenen kritisiert. Der Sicherheitsrat sollte in Reaktion darauf ein Individualbeschwerderecht und ein gerichtliches Verfahren auf Ebene der Vereinten Nationen einführen, indem unabhängigund anhand rechtlicher Vorgabengeprüft wird, ob die Individualsanktionen gegen die ›Richtigen‹ gerichtet sind.

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