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Neue Beschwerdemöglichkeit für Kinder Das dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention

Am 14. Apri 2014 tritt das dritte Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) in Kraft. Das Protokoll enthält Regelungen für ein Individualbeschwerdeverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Damit wurde eine Lücke im internationalen Menschenrechtsschutz geschlossen, denn die Kinderrechtskonvention erhält nun die gleichen Instrumente wie die anderen UN-Menschenrechtsverträge. Dieser Schritt untermauert, dass es sich bei den Rechten des Kindes um individuelle, einklagbare Rechtspositionen handelt.

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