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Das erste Jahr der UNMIK Die Organisation der Zivilverwaltung im Kosovo

Noch im Frühjahr 1998 gab der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 1160 der Hoffnung Ausdruck, auf der Grundlage »der territorialen Unversehrtheit der Bundesrepublik Jugoslawien« könne eine »sinnvolle Selbstverwaltung« für das Kosovo hergestellt werden. Die Ereignisse nahmen bekanntlich einen anderen Verlauf, und es bedurfte einer – unter Umgehung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen erfolgten – Operation der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO), um die in Entschließung 1199 festgestellte »Bedrohung des Friedens und der Sicherheit in der Region« zu beseitigen. Mit dem Ende des Luftkriegs der NATO und dem Abzug der jugoslawischen Truppen aus dem Kosovo wurde die Einrichtung einer Zivilverwaltung für das Gebiet dringlich. Erwähnt wird das Thema erst in der Entschließung 1244 vom 10. Juni 1999, mit der die »allgemeinen Grundsätze zur politischen Lösung der Kosovo-Krise« – auf die sich die Außenminister der G-8 wenige Wochen zuvor, am 6. Mai bei ihrem Treffen auf dem Petersberg bei Bonn, geeinigt hatten – angenommen wurden und die Schaffung internationaler »ziviler und Sicherheitspräsenzen« festgelegt wurde.

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