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Teamplayer: Sport und Menschenrechte

In dieser Woche beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland. Fast schon routiniert nutzen Menschen- rechtsorganisationen diese Gelegenheit, um auf Menschenrechtsverletzungen im Gastgeberland hinzuweisen. Ebenso routiniert werden diese Hinweise in den Hintergrund rücken, sobald die Spiele beginnen. Zahlreiche Akteure, darunter auch die Vereinten Nationen, arbeiten jedoch daran, diese Routine aufzubrechen. Sport und die Förderung und Achtung der Menschenrechte sollen in Zukunft besser miteinander in Einklang gebracht werden - sie sollen Teamplayer werden.

Kein Fairplay – Menschenrechtsverletzungen und sportliche Großereignisse

Die Vorfreude auf sportliche Großereignisse der letzten Jahre wurde immer wieder durch Berichte über Menschenrechtsverletzungen in den jeweiligen Gastgeberländern getrübt: von den Olympischen Spielen in Peking 2008, über den Großen Preis der Formel 1 in Bahrain zu den Fußballweltmeisterschaften in Brasilien 2014 - und nun Russland (vgl. Bericht). Die Kritik bezieht sich auch auf kommende Turniere wie die Weltmeisterschaft in Katar 2022. Dabei ging und geht es auch um die generelle Menschenrechtslage vor Ort. In Peking wurden beispielsweise die Einschränkungen der Pressefreiheit, die Todesstrafe oder die Internetzensur kritisiert. Wesentlicher Teil der öffentlichen Berichterstattung sind jedoch insbesondere die Menschenrechtsverletzungen, die im direkten Zusammenhang mit den Großereignissen stehen. Die Muster wiederholen sich dabei: Zwangsumsiedlungen und Hauszerstörungen im Rahmen der Bautätigkeiten für Stadien, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen auf den entsprechenden Baustellen und in den Fabriken der Sportartikelhersteller sowie Polizeigewalt und die Unterdrückung von kritischen Stimmen während der Großereignisse und davor.

Sport zur Förderung der Menschenrechte

In diesen Fällen ist Sport Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. Dabei können Sport und damit auch sportliche Großereignisse Wege sein, um die Menschenrechte zu fördern und deren Achtung einzufordern. Sport kann Inklusion fördern, Rassismus und Diskriminierung entgegenwirken und die Gleichstellung der Geschlechter voranbringen. Sport kann auch symbolisch Friedensbemühungen unterstützen und Entwicklungschancen bieten. Indem Sport als Mittel in der Jugendbildung und zur Gewaltprävention eingesetzt wird fördert er außerdem menschliche Entwicklung und soziale Ermächtigung. Sport ist ein Teil von Bildung und somit wesentliches Element zur Förderung einer Kultur der Menschenrechte.

Bei den Vereinten Nationen (UN) scheint das längst angekommen zu sein. Neben zahlreichen Programmen von UN-Organisationen, wie dem des Kinderhilfswerk UNICEF und dem Entwicklungsprogramm UNDP, spricht auch das eigens zu diesem Zweck eingerichtete Büro der Vereinten Nationen für Sport im Dienste von Entwicklung und Frieden (UNOSDP) für diesen Umstand. Auch der UN-Menschenrechtsrat behandelt Sport im Kontext von Menschenrechten schon seit längerer Zeit (Resolutionen: 13/L.26; 18/L.18/Rev.1). In <link file:210489 _blank download file>Resolution 24/1 (2013) beauftragte der Menschenrechtsrat seinen Beratenden Ausschuss mit der Anfertigung einer Studie zur Bedeutung von Sport und des Olympischen Ideals als Fördermaßnahme für Menschenrechte. Die Resolution impliziert bereits, dass Sport und sportliche Großereignisse Respekt, Diversität, Toleranz, soziale Inklusion und Fairness fördern sowie Formen von Diskriminierung bekämpfen können. Das Olympische Ideal fördere außerdem Solidarität, menschliches Verständnis und Fairplay. Die Olympischen Spiele, die Paralympics und weitere sportliche Großereignisse sollen demnach dazu genutzt werden, Menschenrechte zu bewerben. Der finale Bericht, der 2015 fertig gestellt wurde, unterstreicht das im Wesentlichen.

Neu war jedoch, dass er auch explizit auf die Möglichkeit verweist, Menschenrechtsverletzungen in den Gastgeberländern zu thematisieren und so Menschenrechte zu fördern. Eine effektive Methode, insbesondere dank des Einsatzes von diversen Medienvertretenden und Menschenrechtsorganisationen. Ad absurdum wird dieser Nutzen jedoch geführt, wenn es zu zusätzlichen Menschenrechtsverletzungen allein aufgrund des sportlichen Großereignisses kommt.