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Journalistenreise zu UNRWA-Projekten in Gaza und dem Westjordanland

Um einen Beitrag zu einem differenzierten Bild über die weltweiten Aufgaben und Herausforderungen der Vereinten Nationen zu leisten, bietet die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) in regelmäßigen Abständen Informations- und Recherchereisen für Journalistinnen und Journalisten an. Die nächste Journalistenreise der DGVN führt Ende November 2017 in die palästinensischen Gebiete im Westjordanland und voraussichtlich nach Gaza. Vor Ort wird ein praktischer Einblick in die verschiedenen Aspekte der Entwicklungsarbeit und der humanitären Arbeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) vermittelt.

Frauen auf der Straße im Flüchtlingslager in Gaza
Flüchtlingslager in Gaza / UN-Photo

Um einen Beitrag zu einem differenzierten Bild über die weltweiten Aufgaben und Herausforderungen der Vereinten Nationen zu leisten, bietet die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) in regelmäßigen Abständen Informations- und Recherchereisen für Journalistinnen und Journalisten an. Die nächste Journalistenreise der DGVN führt Ende November 2017 in die palästinensischen Gebiete im Westjordanland und voraussichtlich nach Gaza. Vor Ort wird ein praktischer Einblick in die verschiedenen Aspekte der Entwicklungsarbeit und der humanitären Arbeit des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) vermittelt. 

Die aktuelle Lage der Palästina-Flüchtlinge

Flucht und Migration im Nahen Osten sind kein neues und auch kein kurzzeitiges Phänomen. In Folge des arabisch-israelischen Konflikts 1948 und des Sechstagekriegs 1967 haben circa eine Millionen Menschen ihre Heimat verlassen. Das 1948 gegründete Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge (UNWRA) ist damit beauftragt diesen Palästina-Flüchtlingen in Jordanien, Libanon, Syrien und den besetzten palästinensischen Gebieten Schutz zu leisten und die menschliche Entwicklung in diesen Gebieten zu fördern. Von den derzeit weltweit über 21 Millionen anerkannten Flüchtlingen steht derzeit beinahe ein Viertel unter dem Mandat von UNRWA. Die politische Situation für Palästina-Flüchtlinge hat sich in den letzten Jahrzehnten kaum verbessert. Viele von ihnen genießen als Staatenlose keine Bürgerrechte und vererben diesen Status an ihre Kinder weiter. So umfasst das Mandat des UNRWA heutzutage circa 5 Millionen Flüchtlinge. 

Die Frage nach einer nachhaltigen Lösung für die Palästina-Flüchtlinge ist weiterhin von hoher Aktualität. Mit welchen Herausforderungen sieht sich das UNRWA konfrontiert? Wie kann die konkrete Lebenssituation der palästinensischen Flüchtlinge verbessert werden? Welche Position vertreten arabische Staaten und Israel in Bezug auf die Palästina-Flüchtlinge und welche Auswirkungen hat das für die Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort? Diesen und weiteren Fragen will sich die Journalistenreise widmen.

Logo des UNRWA

Reisezeitraum und Programm

Die Reise findet vom 25.11. – 01.12.2017 (+/- 1 Tag) statt. Zunächst führt die Reise über Tel Aviv für drei Tage in das Westjordanland. Von dort aus findet – je nach Sicherheitslage - entweder eine Weiterfahrt nach Gaza oder zu den UNRWA Aktivitäten in Jordanien statt. Im Mittelpunkt der Reise werden Gespräche mit UN-Mitarbeiterinnen und –mitarbeitern sowie Entwicklungsexpertinnen und – experten stehen, überdies Besuche und Gespräche mit betroffenen Menschen und politischen Mandatsträgern. Genaue Angaben zur Reiseplanung folgen. Abweichungen der Flüge und der genauen Reiseplanung können sich aus organisatorischen Gründen noch ergeben.

Reisestipendium und Kosten

Für die Mitreisenden fällt ein Eigenbeitrag in Höhe von 300€ an, der von den jeweiligen Heimatredaktionen, Arbeitgebern oder den Reisenden übernommen werden kann. Die darüber hinausgehenden Kosten der Reise (Flüge, Unterbringung/Frühstück sowie Transfer- und weitere programmbezogene Kosten vor Ort) werden von der DGVN aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernommen. Weitere Kosten des Aufenthalts – z.B. für Mahlzeiten oder sonstige im Zusammenhang mit der Reise entstehende Kosten (Impfungen etc.) – müssen von den jeweiligen Heimatredaktionen, Arbeitgebern oder den Reisenden getragen werden. Da die DGVN nicht als Reiseveranstalter im Sinne des §§ 651a ff. BGB anzusehen ist, akzeptieren alle Reisende gegenüber der DGVN jeglichen Haftungsausschluss.

Bewerbung und Bewerbungsfrist

Sollten Sie als verantwortliche/r Leiter/in eines regional etablierten Mediums Interesse an der Teilnahme haben, freuen wir uns über eine schriftliche Bewerbung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglichst aus Ihrem festen Redaktionsstamm. Der Bewerbung beizufügen ist ein Motivationsschreiben mit einer Auflistung möglicher journalistischer Beiträge im Nachgang der Reise sowie

  • drei Arbeitsproben,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers/Mediums, den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin für die Dauer der Reise freizustellen und die journalistischen Beiträge in Folge der Reise zeitnah zu veröffentlichen.

Die Bewerbung kann postalisch oder per E-Mail an Herrn Dr. Alfredo Märker (maerker@dgvn.de) übersendet werden. Die Bewerbungsfrist endet am 7. September 2017. Über die Auswahl der Reisenden entscheidet die DGVN. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch unter 030-259375-0 zur Verfügung. Weitere Informationen – auch zu unseren zurückliegenden Journalistenreisen – finden Sie außerdem unter www.dgvn.de/veranstaltungen/journalistenreisen/

Kontakt

Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
Zimmerstraße 26/27
D-10969 Berlin
Tel:  (030) 25 93 75-0
Fax: (030) 25 93 75-29
Web: www.dgvn.de