Menü

Globaler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

190 UN-Mitgliedstaaten haben sich nach über einjährigen Verhandlungen am 13. Juli 2018 auf den Text des ersten globalen Abkommens zu Migration geeinigt. Offiziell angenommen werden soll der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration auf einem Gipfeltreffen im Dezember.

Nahezu alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben am 13. Juli 2018 einen Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration beschlossen. Bei dem Abkommen handelt es sich um das erste weltweite Abkommen unter dem Schirm der Vereinten Nationen, das die Rahmenbedingungen zur weltweiten Migration regelt. Offiziell angenommen werden soll das Abkommen am 10. und 11. Dezember auf einer Konferenz in der marokkanischen Stadt Marrakesch.

Der Präsident der 72. UN-Generalversammlung Miroslav Lajčák bezeichnete die Einigung auf das Abkommen als "historischen Moment". UN-Generalsekretär António Guterres sagte, das Abkommen sei ein wesentlicher Erfolg, der das gemeinsame Verständnis von Regierungen weltweit widerspiegele, dass grenzüberschreitende Migration ein internationales Phänomen sei und internationale Zusammenarbeit benötige. Er unterstrich auch, dass jeder Mensch das Recht auf Sicherheit, Menschenwürde und Schutz habe.

Auftakt zu den Verhandlungen war ein Gipfeltreffen zu Flucht und Migration der UN-Generalversammlung am 19. September 2016, auf dem Staats- und Regierungschefs die New York-Erklärung verabschiedeten. Sie beinhaltet unter anderem das Ziel der Verabschiedung zweier globaler Abkommen zu Flucht und Migration.

Der globale Migrationspakt nennt 23 Ziele, die sich die Staaten setzen, um die Herausforderungen globaler Migration zu bewältigen. Im Grunde genommen soll die internationale Koordination der Migration verbessert werden und die Rahmenbedingungen für Migration humaner gestaltet werden. Ferner sollen die Hauptursachen für Migration gezielt behoben werden. Zur Erreichung dieser Ziele stützt sich der Migrationspakt auf internationale Abkommen, die die Standards für die Erreichung dieser Ziele setzen sollen. So heißt es zum Beispiel in der Präambel, dass der Globale Pakt auf den Zielen und Grundsätzen der UN-Charta beruht sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechten und einigen weiteren fundamentalen internationalen Abkommen. In der Präambel heißt es außerdem, dass es sich nicht um ein rechtlich bindendes Dokument handelt, weshalb die Souveränität einzelner Staaten keineswegs unterminiert werden kann.

Von den 193 Staaten, welche der New York-Erklärung 2016 zustimmten, haben nun immerhin 190 auch dem Pakt zu Migration zugestimmt. Die Vereinigten Staaten von Amerika werden dem Abkommen nach jetzigem Stand nicht angehören, da sich die US-Administration unter US-Präsident Donald Trump bereits während der Verhandlungen zurückgezogen hatte. Jüngsten Angaben zu Folge haben auch Ungarn, Australien und Österreich ihren Rückzug aus dem Pakt angekündigt.

Auch in Deutschland wird der Pakt mittlerweile debattiert. Im Deutschen Bundestag wird am 8. November ein Antrag der AfD diskutiert werden, den Pakt nicht zu unterzeichnen. Zur Begründung wird schweres Geschütz aufgefahren: Der Pakt räume Migranten aus aller Welt weitgehende Rechte zur Migration ein und beseitige das Recht souveräner Staaten, Migrationsfragen selbst zu regeln. Das ist falsch, wie Steffen Angenendt und Eduard Gensa in einen aktuellen Text der Stiftung Wissenschaft und Politik darlegen. Auch DGVN-Vorstandsmitglied Hannah Birkenkötter unterstreicht in einem  Faktencheck des Bayerischen Rundfunks, dass es sich bei dem Pakt nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt. "Wenn sich ein Mitgliedsland also nicht an den Pakt hält, kann es nicht verklagt werden," so die Völkerrechtlerin der Humboldt Universität Berlin und führt weiter aus: "Wenn ein Land ankündigt, den Pakt nicht zu unterzeichnen, ist das eine klare Absage an den Multilateralismus. Die Nicht-Unterzeichner signalisieren damit, dass sie nicht die Notwendigkeit sehen, uns als Weltgemeinschaft zusammenzufinden."

Weitere Informationen