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Ansätze der Vereinten Nationen zur Verhütung und Beseitigung des internationalen Terrorismus Terrorismusbekämpfung jenseits militärischer Gewalt

Die Anschläge vom 11. September 2001 auf das ›World Trade Center‹ in New York und das Pentagon in Washington haben deutlich gemacht, daß der global operierende Terrorismus »eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit« sowie des friedlichen Zusammenlebens aller Völker darstellt. Aber wie kann die Staatengemeinschaft dieser Bedrohung begegnen? Zumindest eines steht fest: Worte allein reichen nicht aus. Allerdings darf auch in der gegenwärtigen Bedrohungslage nicht vergessen werden, daß der Einsatz militärischer Mittel – ob nun im Rahmen des individuellen oder kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 oder als vom Sicherheitsrat autorisierte Maßnahme nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen – nur die Ultima ratio bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus darstellt. Deshalb beschäftigt sich der folgende Artikel insbesondere mit jenen Maßnahmen der Weltorganisation zur Beseitigung des internationalen Terrorismus, die nicht den Einsatz militärischer Mittel beinhalten und die möglicherweise einen dauerhaften Ansatz für die zukünftige Bekämpfung dieses Phänomens bieten.

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