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Der Al-Qaida-Sanktionsausschuss unter deutschem Vorsitz 2011/2012 Terrorismusbekämpfung bei den Vereinten Nationen

In der Praxis des Al-Qaida-Sanktionsausschusses des UN-Sicherheitsrats treffen die Maxime politischer Ermessensfreiheit im Handeln des Sicherheitsrats und der Anspruch Betroffener auf Rechtsschutz unvermittelt aufeinander. Die bislang zögerliche Haltung des Ausschusses bei der Aufhebung von Sanktionen sowie Eigenheiten des Al-Qaida-Sanktionsregimes verstärken diese Diskrepanz, die deutliche Kritik hervorruft. Reformmaßnahmen, vor allem das Ombudsverfahren, können Abhilfe schaffen.

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