Menü

Das Recht auf Entwicklung bleibt vage

Besprechung von: Isabella D. Bunn: The Right to Development and International Economic Law: Legal and Moral Dimensions

Das könnte Sie auch interessieren


  • Recht auf Entwicklung in der internationalen Diskussion

    Notwendige Ergänzung des Konzepts der Neuen WeltwirtschaftsordnungRecht auf Entwicklung in der internationalen Diskussion

    01.04.1982
    Zwischen Frieden, sozialer Gerechtigkeit, den Menschenrechten und der Forderung der Entwicklungsländer nach Verwirklichung der Neuen Weltwirtschaftsordnung (NWWO) besteht eine enge Beziehung; so heißt es in der Resolution 32/130 der… mehr

  • Völkerrecht und Nord-Süd-Problematik vor der Generalversammlung

    Wirtschaftsvölkerrecht und Menschenrecht auf EntwicklungVölkerrecht und Nord-Süd-Problematik vor der Generalversammlung

    01.04.1980
    Stärker noch als in den Vorjahren hat die Dritte Welt auf der 34. Generalversammlung im 3. und im 6. Hauptausschuss (der eine für Sozialfragen und Menschenrechte, der andere für Rechtsfragen zuständig) das Völkerrecht mit dem Nord-Süd-Thema in… mehr

  • Das Recht auf Entwicklung

    Recht des Individuums oder Recht der Völker?Das Recht auf Entwicklung

    20.10.2008
    Das Recht auf Entwicklung ist umstritten wie kaum ein anderes Menschenrecht. Die Länder des Südens würden es gern als kollektives Recht der Staaten oder Völker verankern, der Westen will ein solches Recht nur Individuen zugestehen. Verschiedene… mehr

  • VEREINTE NATIONEN Heft 6/1989

    VEREINTE NATIONEN Heft 6/1989

    01.12.1989

  •  

    Gibt es ein Recht auf Entwicklung?