Am 17. Dezember 1973 sind die Ratifikationsurkunden der Bundesrepublik Deutschland zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (nachstehend als Pakt oder Zivilpakt bezeichnet) und zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (nachfolgend als Sozialpakt bezeichnet) bei den Vereinten Nationen in New York hinterlegt worden. Mit diesen Ratifizierungen hat die Bundesrepublik Deutschland einen wichtigen Beitrag zum 25. Jahrestag der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 geleistet. Wenngleich die beiden Pakte völkerrechtlich noch nicht in Kraft getreten sind, wird doch die jetzt erfolgte Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland Anlass zu vermehrten Erörterungen über ihr Wesen und ihre Bedeutung geben.