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›Standby‹: neue Wege in der Friedenssicherung Die Verfügungsbereitschaftsabkommen für Blauhelmeinsätze

Der Ständige Vertreter Nepals bei den Vereinten Nationen zieht einen kleinen weißen Briefumschlag aus der Westentasche, übergibt ihn lächelnd dem für die Planung und Unterstützung von friedenserhaltenden Maßnahmen zuständigen Beigeordneten Generalsekretär und lehnt sich sichtlich befriedigt zurück. Er merkt noch an, daß in der soeben überreichten Note seiner Regierung den Vereinten Nationen lediglich 2 000 Soldaten im Rahmen des Systems der Verfügungsbereitschaftsabkommen angeboten worden seien, über Polizeikräfte könne man darüber hinaus natürlich auch verhandeln. Es folgt ein kurzer, höflicher Meinungsaustausch, und nach zehn Minuten verabschiedet sich der Botschafter des Himalaya-Königreiches. Dies war vor wenigen Monaten ein keineswegs ungewöhnlicher Vorgang. Mit Nepal hatte sich im November 1995 der fünfzigste Mitgliedstaat verpflichtet, ein konkret bezeichnetes Streitkräftekontingent unter bestimmten Bedingungen den Vereinten Nationen für Zwecke der Friedenssicherung zur Verfügung zu stellen. Bis Anfang April 1996 haben vier weitere Staaten in diplomatischen Noten die gleiche Absicht bekundet. Das bedeutet, daß zur Zeit 54 der 185 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen an den ›Verfügungsbereitschaftsabkommen für Friedenssicherungseinsätze‹ (standby arrangements for peace-keeping operations) beteiligt sind; dies entspricht immerhin einem Anteil von fast 30 vH.

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