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Staatliche Souveränität und Schutz der Arbeitsmigranten Nach dem Inkrafttreten der Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer

Die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitsmigranten stellen sich oftmals als eine »stille Krise der Menschenrechte« dar. So Prasad Kariyawasam aus Sri Lanka, Vorsitzender des Ausschusses zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (Committee on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families, CMW), in Anlehnung an eine Formulierung von UN-Generalsekretär Kofi Annan. Der CMW ist das jüngste Vertragsorgan des internationalen Menschenrechtsschutzes. Zum ersten Male trat das Gremium vom 1. bis 5. März 2004 in Genf zusammen; die zweite Tagung ist für Juli 2005 vorgesehen. Es wurde unter der am 1. Juli 2003 in Kraft getretenen Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (International Convention on the Protection of the Rights of All Migrant Workers and Members of Their Families) zwecks »Überprüfung der Anwendung dieser Konvention« von den Vertragsstaaten eingerichtet. Vorsitzender Kariyawasam äußerte sich am Schluß der ersten Tagung zufrieden über die Zusammenarbeit im Ausschuß. Er wies darauf hin, daß weltweit über 120 Millionen Menschen als Arbeitsmigranten außerhalb ihres Heimatlands einer Beschäftigung nachgehen. Angesichts dessen und der Erwartung, daß die Zahl der Wanderarbeitnehmer in Zukunft noch weiter wachsen wird, mache allerdings die geringe Akzeptanz der Konvention betroffen. Bislang haben nur 25 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert.

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