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»So Long as There Is Breath in Me ...« Warum die Vereinigten Staaten kein Vertragsstaat des Internationalen Strafgerichtshofs werden und der Rest der Welt heimlich erleichtert ist

Einen amerikanischen Beitritt zum Vertrag über

den Internationalen Strafgerichtshof wird es so

schnell nicht geben. Doch entgegen anders lauten-

der öffentlicher Stellungnahmen sind die Vertrags-

staaten des Strafgerichtshofs nicht besorgt, son-

dern erleichtert darüber. Aus Interviews

1

mit hoch-

rangigen Vertretern des Internationalen Strafge-

richtshofs wird

deutlich, dass der Mehrheit der Ver-

tragsstaaten daran

gelegen ist, dass das Gericht kei-

ne »Bastion des common law« w

ird. Ein weiterer

Grund für die heimliche

Erleichterung ist, dass durch

einen amerikanischen Beitritt der Strafgerichtshof

in den Augen arabischer und asiatischer Staaten zu

einem »Gerichtshof des Westens« werden würde,

mit der Folge, dass Beitritte aus diesen Regionen

noch zögerlicher erfolgen würden. Der Fall Darfur

hat gezeigt, dass eine stillschweigende Kooperati-

on der USA ohne Beitritt für das Wirken und die

Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs vorteilhafter ist.

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