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Politik der selektiven Mitgliedschaft Das Verhältnis der DDR zu den UN-Sonderorganisationen, insbesondere zur UNESCO

Die Bemühungen der Deutschen Demokratischen Republik um gleichberechtigte Mitgliedschaft in universellen internationalen Organisationen richteten sich zunächst auf ausgewählte Fach- oder Sonderorganisationen - im DDR-Sprachgebrauch: Spezialorganisationen - des Systems der Vereinten Nationen. Die Versuche konzentrierten sich dabei auf IAO, ITU, UPU und WMO. Wenn es sich um Organisationen handelte, die bereits vor der UN-Gründung existierten und in denen Deutschland Mitglied war, machte sie mitunter die These von der Rechtsnachfolgerin des Reiches geltend. Prozedural gesehen, stellte die DDR keinen Aufnahmeantrag, sondern ›erklärte‹ lediglich ihre Mitgliedschaft. Aus der Sicht der Sonderorganisationen besaß die DDR jedoch keinerlei Status. Bis zur Paraphierung des Grundlagenvertrages zwischen den beiden deutschen Staaten am 8. November 1972 scheiterten alle Versuche der DDR, das Statusdefizit in der internationalen Politik auszugleichen und mit der Bundesrepublik Deutschland im System der Vereinten Nationen gleichzuziehen.

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