Ohne den unermüdlichen Einsatz von couragierten Einzelpersonen und Gruppen wären die Menschenrechte oftmals nicht mehr als ein in zahllosen Dokumenten formuliertes Ideal. Doch der Handlungsspielraum dieser Frauen und Männer, der sogenannten Menschenrechtsverteidiger, wird oft eingeschränkt, was sich nicht selten bis zur unmittelbaren Bedrohung von Leben und Person steigert. Eigentlich sind sie durch bestehende Regelungen geschützt, doch die Realität zeigt, daß ein umfassender Schutz ihrer Tätigkeit nicht gewährleistet ist: Büros werden geplündert, kritische Publikationen verboten, Morddrohungen verschickt, der Zugang zu öffentlichen Stellen wird verweigert. Die internationale Staatengemeinschaft ist sich dieser Problematik bewußt geworden und reagiert mit entsprechenden Schritten wie der Verabschiedung der Deklaration zum Schutze der Menschenrechtsverteidiger durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1998. Bisheriger Höhepunkt dieser Entwicklung ist die Berufung von Frau Hina Jalani aus Pakistan zur Sonderbeauftragten für Menschenrechtsverteidiger durch UN-Generalsekretär Kofi Annan im August vergangenen Jahres; dieser Posten war auf Grund einer Empfehlung der Menschenrechtskommission vom April 2000 geschaffen worden.