Internationaler Menschenrechtsschutz
Anspruch und Wirklichkeit
Trotz der weitreichenden Zustimmung, welche die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte erfahren haben, ist die tatsächliche Einhaltung der damit verbundenen Verpflichtungen keineswegs gesichert. Die meisten der auf internationaler Ebene eingerichteten Erzwingungsverfahren besitzen nur eine geringe Durchschlagskraft. Durch das im Jahr 2008 ins Leben gerufene Verfahren der Allgemeinen Periodischen Überprüfung (UPR) vor dem UN-Menschenrechtsrat werden die Staaten selbst als Hüter der Menschenrechte aktiviert.
Es gibt manches zu kritisieren am Menschenrechtsrat. Dennoch hat er in den 17 Jahren seines Bestehens gemessen an seinen Möglichkeiten einige Erfolge vorzuweisen. Ohne ihn wären viele Menschenrechtsnormen längst zur leeren Hülle geworden.
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Ein UN-Bericht zum Umgang von Staaten und internationalen Organisationen mit Informationsquellen von Journalist_innen und Öffentlichkeit sowie Whistleblowern kommt zu dem Schluss, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung in diesem Kontext, besonders…
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Der Herr Vorredner hat bei der Schilderung der Menschenrechtsprobleme in der Bundesrepublik Deutschland bereits auf die vielfältigen Probleme hingewiesen, die sich aus ihrer Teilnahme am Internationalen Menschenrechtsschutz ergeben und dabei auch die…
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Als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, stand die Bundesrepublik noch vor ihrer Gründung, aber in den Grundrechtskatalogen der Länderverfassungen - in Bayern, Bremen,…
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Buchbesprechung von: Eckart Klein/Christoph Menke (Hrsg.)
Universalität –Schutzmechanismen – Diskriminierungsverbote: 15 Jahre Wiener Weltmenschenrechtskonferenz
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