Mit der Schaffung so genannter Hybridgerichte ist eine neue Generation internationaler Strafgerichte entstanden, die sich vor allem durch die Einbindung des Tatortstaats von den bisherigen Modellen internationaler Strafgerichte unterscheidet. Wie das Beispiel des Sondergerichtshofs für Sierra Leone belegt, führt diese Einbeziehung zu einer deutlich höheren Akzeptanz durch die betroffene Bevölkerung und erleichtert die Arbeitsweise des Gerichtshofs. Zu den Problemen dieser internationalisierten Gerichte gehört die Finanzierung, die auf freiwilligen Beiträgen beruht.