Die Vereinten Nationen haben sich seit ihrer Gründung für die Gleichberechtigung der Frau auf allen Lebensgebieten eingesetzt. Freilich haben diese Bemühungen, obwohl sie die Hälfte der Weltbevölkerung betreffen, nie das politische Gewicht erhalten, welches dauernden schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Rassendiskriminierung oder der Apartheid beigemessen wurde und wird. Die rechtliche und soziale Unterprivilegierung der Frau wird, da es dabei nicht um die Vorherrschaft über Völker durch andere Staaten oder die Unterdrückung von Minderheiten durch Regierungen, sondern ganz allgemein um die Vorherrschaft des Mannes in fast allen Gesellschaften geht, von den Herrschenden weithin nicht als ein politisches Problem empfunden. So blieb der Kampf gegen die Diskriminierung der Frau auch auf der Ebene der Vereinten Nationen in erster Linie den hier wie überall unterrepräsentierten Frauen überlassen. Die 1946 errichtete Kommission für die Rechtsstellung der Frau (kurz Frauenrechtskommission genannt), wie die Menschenrechtskommission ein ständiges Nebenorgan des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen, blieb bis heute das Gremium, von dem im wesentlichen die Initiativen zur Durchsetzung der Gleichberechtigung der Frau ausgehen.