Am 21.Dezember 1987 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 42/221, in der die Kommission für den internationalen öffentlichen Dienst (ICSC) - eines ihrer Nebenorgane - angewiesen wurde, eine Gesamtüberprüfung der Beschäftigungsbedingungen des höheren Dienstes im UN-System durchzuführen. Ziel dieser Überprüfung sollte es sein, eine solide und dauerhafte Grundlage für die Besoldung zu finden. Die Regierungsvertreter im 5.Hauptausschuss der Generalversammlung waren es offenbar leid, sich Jahr für Jahr mit komplexen Besoldungsfragen beschäftigen zu müssen, die für viele zu technisch und oft unverständlich waren. Außerdem wollten sie keinen weiteren Teillösungen zustimmen, in denen sie oft kaschierte Besoldungserhöhungen vermuteten, bevor sie nicht alle Aspekte im Zusammenhanggesehen hatten. Der nachstehende Beitrag zu Durchführung und Ergebnis der Überprüfung knüpft an die beiden Aufsätze von Dieter Gothel und Jobst Holborn über UN-Gehälter und -Pensionen (Exzessiv oder angemessen! (I) und (II), VN 5/1986 S.160ff.) an. - Eine allgemeine Übersicht über das Berufsbild des internationalen Bediensteten und die deutsche personelle Beteiligung vermittelt ein früherer Artikel des Verfassers (Arbeitswelt Vereinte Nationen, VN 2/1987 S.55ff.).