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Ein Meilenstein für die Unteilbarkeit Das neue Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Dezember 2008 das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verabschiedet. Mit dem Protokoll werden die Einzelheiten für ein Individualbeschwerdeverfahren sowie für ein Untersuchungsverfahren geregelt. Dieser Schritt bedeutet einen weiteren Meilenstein für den internationalen Menschenrechtsschutz. Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte werden als individuelle einklagbare Rechtspositionen anerkannt und somit den bürgerlichen und politischen Rechten auch in Bezug auf die Durchsetzungsmöglichkeit gleichgestellt.

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