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Ein deutscher Beitrag zur Friedenskonsolidierung Drei Jahre Vertretung in Jericho

Mit dem historischen Händedruck vom 13. September 1993 zwischen Israels Premierminister Itzhak Rabin und PLO-Chef Yassir Arafat auf dem Rasen des Weißen Hauses und der Unterzeichnung der ›Grundsatzerklärung über Regelungen betreffend eine vorläufige Selbstregierung‹ hat im palästinensisch-israelischen Verhältnis eine neue Ära begonnen. Am 4. Mai 1994 begann mit dem in Kairo unterzeichneten ›Abkommen über den Gazastreifen und das Gebiet von Jericho‹ (kurz: Gaza-Jericho-Abkommen) die auf fünf Jahre angesetzte Übergangsperiode bis zur in Aussicht genommenen umfassenden Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts. Israel zog seine Truppen in einer ersten Stufe aus Gaza und Jericho zurück. Damit konnte Arafat im Juni 1994 die Leitung der Palästinensischen Selbstregierungsbehörde (Palestinian Authority, PA) übernehmen. Zusätzlich zur vollen Regierungsverantwortung in Gaza und Jericho wurden der Behörde Ende 1994 weitere Regierungsfunktionen für das gesamte Westjordanland übergeben (Erziehung, Kultur, Gesundheit, Soziales und Tourismus). Das am 28. September 1995 in Washington unterzeichnete ›Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen‹, das unter der Kurzbezeichnung ›Oslo II‹ bekannt wurde, ersetzte das Gaza-Jericho-Abkommen und baute die palästinensische Regierungsverantwortung weiter aus. Ende 1995 zogen sich die israelischen Truppen aus den großen Städten des Westjordanlands zurück, den sogenannten A-Gebieten. Die rund 400 palästinensischen Dörfer wurden in ›B-Gebieten‹ zusammengefasst, in denen die Sicherheitsverantwortung zwischen Israelis und Palästinensern geteilt ist. Die restlichen 70 vH der Fläche des Westjordanlands bilden die ›C-Gebiete‹, die der ausschließlichen israelischen Sicherheitsverantwortung unterstehen.

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