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Die UN und die Entkolonialisierung (I) Vom politischen Prinzip zum zwingenden Völkerrechtsgrundsatz

Bereits kurz nach ihrer Gründung wurden die Vereinten Nationen in den kolonialen Ablöseprozess eingebunden, der sie in den ersten 30 Jahren ihrer Geschichte nachhaltig beschäftigen sollte. Mit der richtungweisenden Resolution 1514 (XV) der Generalversammlung vom 14. Dezember 1960 wurde die Herbeiführung von Selbstregierung zur völkerrechtlichen Pflicht erhoben. Die UN haben diesen Prozess auf vielfältige Weise unterstützt. 70 Jahre später kann er als beinahe abgeschlossen gelten. Erst durch die Entkolonialisierung sind die bei ihrer Gründung europäisch-amerikanisch dominierten UN zu einer wirklich repräsentativen Weltorganisation geworden.

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