Während das Verhältnis von Sonderorganisationen und Sonderkörperschaften zu den Organen der Vereinten Nationen Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher Arbeiten ist, sind die Beziehungen der Nichtstaatlichen Organisationen zu den UN-Organen, insbesondere zum Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), nur wenig erforscht.
Dies verwundert umso mehr, als gerade die Nichtstaatlichen Organisationen in der politischen Praxis ein weites Betätigungsfeld bieten und für internationale Gesellschaften und Verbände die Möglichkeit unmittelbaren Einwirkens auf die Weltorganisation gewähren. Wenn geltend gemacht wird, dass durch die Nichtstaatlichen Organisationen die ›Völker‹ im Gegensatz zu den ›Staaten‹ am Geschehen der Weltorganisation Anteil nehmen können, so liegt dieser Vorstellung zwar eine nicht vertretbare Antinomie der Völkerrechtssubjektivität von Staat und Gesellschaft zugrunde, doch veranschaulicht sie die Möglichkeit regierungsunabhängiger unmittelbarer Einflussnahme auf die Arbeit der Vereinten Nationen.