
(Zu den Bezugsmöglichkeiten der Zeitschrift siehe unten)
Anja Papenfuß
Editorial: Libyen – Afghanistan – Japan
Robin Geiß · Maral Kashgar
UN-Maßnahmen gegen Libyen.
Eine völkerrechtliche Betrachtung (S. 99)
Rasch und entschlossen haben die Vereinten Nationen auf die Krise in Libyen im Februar 2011 reagiert. Der Sicherheitsrat hat ein Waffenembargo und Sanktionen verhängt, die Situation an den Internationalen Strafgerichtshof überwiesen, die Erlaubnis für die Einrichtung einer Flugverbotszone gegeben und die Ermächtigung zum Ergreifen »aller erforderlichen Maßnahmen« zum Schutz der Zivilbevölkerung erteilt. Es steht außer Zweifel, dass der Sicherheitsrat diese Maßnahmen autorisieren durfte. Fraglich ist jedoch, ob Waffen an Aufständische geliefert werden dürften, ob es erlaubt wäre, Staatschef Muammar al-Gaddafi anzugreifen und ob Bodentruppen eingesetzt werden dürften. Diese Fragen sollen im vorliegenden Beitrag erörtert werden.
Wolfgang Weisbrod-Weber
Vereinte Nationen und NATO in Afghanistan
Wie bestehende Hindernisse der zivil-militärischen Zusammenarbeit überwunden werden könnten (S. 105)
Eine verbesserte zivil-militärische Zusammenarbeit ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg der internationalen Bemühungen in Afghanistan. Dieser verbesserten Kooperation stehen jedoch eine Reihe von Hindernissen im Weg. Für die Phase nach der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die Afghanen im Jahr 2014 sollte versucht werden, das gegenwärtige Ungleichgewicht zwischen dem NATOEinsatz
ISAF und der zivilen UN-Mission UNAMA abzubauen. Ein mögliches Modell könnte auf der Struktur des UN-Einsatzes in Kosovo aufbauen.
Johannes Varwick · Martin Schmid · Christian Stock
Deutschland und die UNAMA: Bisher nur ein Nebenkriegsschauplatz (S. 114)
Trotz des häufig proklamierten UN-Enthusiasmus Deutschlands steht sein Engagement für die zivile UN-Mission UNAMA deutlich im Schatten des NATOEinsatzes ISAF. Dies äußert sich nicht nur in einer Ungleichgewichtung der materiellen und personellen Unterstützung, sondern auch in einer eher nachlässigen Beachtung der UNAMA bei der Formulierung der deutschen Afghanistan-Politik. Die gleichzeitige Schwäche und Überlastung des derzeitigen UNAMA-Mandats spielt hierbei sicherlich eine Rolle. Mit dem bis 2014 geplanten Abzug der ISAF wird jedoch der UN-Misson eine wachsende Bedeutung zukommen. Deutschland sollte sich daher, aber auch um seiner Rolle als engagiertes UN-Mitglied gerecht zu werden, stärker im Rahmen der UNAMA engagieren.
Tim René Salomon · Julian Udich
Die Rolle der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) bei der Bewältigung nuklearer Unfälle (S. 120)
Die Arbeit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) ist so vielfältig wie die Nutzungsmöglichkeiten der Kernenergie selbst. Nach der Atomreaktorkatastrophe in Japan im März 2011 ist insbesondere ihre Rolle bei der Bewältigung nuklearer Unfälle in das Interesse der Öffentlichkeit gerückt. Für die zurückhaltende Informationspolitik und ihre Hilflosigkeit angesichts der Katastrophe in Japan wurde die IAEA stark kritisiert. Dieser Beitrag stellt das Rechtsregime zur Bewältigung nuklearer Unfälle vor, zeigt die praktischen Problemfelder auf und endet mit einem Blick in die Zukunft der IAEA, die auch ihr Selbstverständnis im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit überdenken muss.
AUS DEM BEREICH DER VEREINTEN NATIONEN
»Politik und Sicherheit
Katharina Höne
Sicherheitsrat | Tätigkeit 2010 (S. 127)
»Sozialfragen und Menschenrechte
Theodor Rathgeber
Menschenrechtsrat | Tagungen 2010 (S. 129)
»Rechtsfragen
Christian Schliemann
Völkerrechtskommission | 62. Tagung 2010 (S. 132)
Buchbesprechungen (S. 134)
Michael Brzoska: Jeremy Matam Farrall. United Nations Sanctions and the
Rule of Law, Cambridge Studies in International and Comparative Law Cambridge: Cambridge University Press 2009
Leopold von Carlowitz: Calin Trenkov-Wermuth. United Nations Justice: Legal and Judicial Reform in Governance Operations, Tokyo/New York/Paris: United Nations University Press 2010
Dokumente der Vereinten Nationen (S. 137)
Wiederkehrende Gedenkanlässe | Übersicht (S. 141)
English Abstracts (S. 143)
Impressum (S. 144)
Bezug der Zeitschrift
Bei einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. ist der Bezug der Zeitschrift bereits im Jahresbeitrag enthalten: Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter: Mitglied werden
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