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Veranstaltungsbericht: "Kriegsverbrechen vor Gericht - Rückblick und Ausblick"

Der 24. Oktober stellte für die DGVN gleich doppelten Anlass zum Feiern dar. So steht dieser nicht nur für den offiziellen „Tag der Vereinten Nationen“ hinsichtlich des nunmehr 71. Gründungsjahres des zwischenstaatlichen Zusammenschlusses, sondern es wurde am diesjährigen 24. Oktober auch der 80. Geburtstag des langjährigen DGVN-Präsidiumsmitglieds Prof. Dr. Christian Tomuschat nachträglich im Rahmen einer Abendveranstaltung mit dem Fokus auf internationale Strafgerichtsbarkeit gewürdigt. Hierfür diskutierte Tomuschat mit dem am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) als Richter tätigen Christoph Flügge und mit Prof. Dr. Beate Rudolf, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, über das konkrete Thema „Kriegsverbrechen vor Gericht – Rückblick und Ausblick“.

Das von Thomas Nehls moderierte Podium in der Diskussion
Das von Thomas Nehls moderierte Podium in der Diskussion

Der 24. Oktober stellte für die DGVN gleich doppelten Anlass zum Feiern dar. So steht dieser nicht nur für den offiziellen „Tag der Vereinten Nationen“ hinsichtlich des nunmehr 71. Gründungsjahres des zwischenstaatlichen Zusammenschlusses, sondern es wurde am diesjährigen 24. Oktober auch der 80. Geburtstag des langjährigen DGVN-Präsidiumsmitglieds Prof. Dr. Christian Tomuschat nachträglich im Rahmen einer Abendveranstaltung mit dem Fokus auf internationale Strafgerichtsbarkeit gewürdigt. Hierfür diskutierte Tomuschat mit dem am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) als Richter tätigen Christoph Flügge und mit Prof. Dr. Beate Rudolf, der Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, über das konkrete Thema „Kriegsverbrechen vor Gericht – Rückblick und Ausblick“.

Nach den einführenden Worten des DGVN-Vorsitzenden Detlef Dzembritzki, in welchen dieser die umfangreiche Erfahrung Tomuschats im Bereich internationaler Rechtsprechung und die hohe symbolische Bedeutung des „Tags der Vereinten Nationen“ in den Vordergrund stellte, referierte Flügge in einem übersichtlichen und präzisen Input-Vortrag über Geschichte und Funktionsweise des ICTY sowie über allgemeine Fortschritte aber auch über der Defizite internationaler juristischer Organe wie des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC). Im ersten Teil seines Vortrags betrachtete er den ICTY in der Tradition früherer Tribunale wie den Nürnberger Prozessen und deren durchschlagenden Erfolg bezüglich der Durchsetzung der Mittel des Rechts. Im Gegensatz zu diesem Vorbild wird das ICTY nicht durch die Rechtsprechung der Sieger gekennzeichnet. Stattdessen repräsentiert es, nach Beschluss des UN-Sicherheitsrats, die gesamte internationale Gemeinschaft, was einen fundamentalen rechtspolitischen Fortschritt bedeutet und den Weg für künftige Organisationen wie den genannten ICC ebnete. Die Frage, ob der ICTY letztlich auch zur Friedenstiftung auf dem Balkan beitrug und ob die abschreckende Wirkung von Verfahren oder Urteilen Wirkung zeigte, lässt sich allerdings nur schwer beantworten. Schließlich fanden die bewaffneten Auseinandersetzungen und die damit verbundenen Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien noch bis zum Jahre 1999 statt, wohingegen der Gerichtshof bereits 1993 ins Leben gerufen wurde. Festzustellen bleibt jedenfalls, dass juristische Instanzen einen positiven Effekt nicht allein bewirken können, sondern dass diese Abläufe stets mit politischen, zivilgesellschaftlichen und journalistischem Engagement zusammenspielen müssen. Die wohl entscheidende Errungenschaft in der internationalen Strafgerichtsbarkeit ist dabei jedoch die Möglichkeit der Opfer, ihre Fälle öffentlich vorzutragen und den jeweiligen Missständen damit Gehör zu verschaffen. Auch wenn etwa das ICC mit Problemen wie einer komplizierten Beweissicherung, Bestechung von Zeugen oder mit einer Aufarbeitung scheuenden Akteuren zu kämpfen hat, so muss die Entwicklung der letzten 20 Jahren dennoch als Erfolgsgeschichte gewertet werden.

Publikum mit Jubilar Christian Tomuschat
Publikum mit Jubilar Christian Tomuschat

Die anschließende Diskussion im Panel wurde vom Moderator, dem Journalisten Thomas Nehls, mit der Frage nach der eigentlichen Anzahl der bisher stattgefundenen Verfahren am ICC und der damit verbundenen Akzeptanz und Effektivität des Gerichts eingeleitet. Relativ pessimistisch beantwortete Tomuschat diese, indem er auf den leider ausbleibenden Effekt der konkreten Bestrafung und der einhergehenden Abschreckung verwies. Tatsächlich produzierte der ICC bisher nur ein einziges abschließendes Urteil. Aus historischer Sicht verhinderte vor allem die Blockkonfrontation im Kalten Krieg die Schaffung einer internationalen Gerichtsinstanz, da die Supermächte fürchteten, sich für die jeweils andere Macht angreifbar zu machen. Erst das Ende der Ära der Bipolarität und der jugoslawische Staatszerfall eröffneten ein kurzes Zeitfenster, in dem die Gründung eines internationalen Strafgerichtshofes ermöglicht wurde. Ein entscheidender Aspekt, welcher hinsichtlich einer erfolgsversprechenden Etablierung vonnöten wäre, ist laut Rudolf die Befolgungsbereitschaft der Staaten, die aufgrund einer rechtlichen Bindung fehlt. Das den ICC konstituierende sogenannte Römische Statut etwa ist bisher von vielen, teilweise auch sehr bedeutenden und mächtigen Staaten, nicht unterzeichnet worden. Flügge betonte aber auch, dass die Arbeit des ICC verglichen mit der des ICTY um ein Vielfaches mühseliger sei, was vor allem daran liegt, dass er und seine Kolleginnen und Kollegen bedingt durch die vergleichsweise weit ausgebauten administrativen Strukturen des ehemaligen Jugoslawien auf umfangreiches Dokumentenmaterial zurückgreifen können, während das ICC bei Ermittlungen etwa im Kongo oft auf schwer zu beschaffende und womöglich vage Zeugenaussagen angewiesen sei. Tomuschat ergänzte in diesem Zusammenhang, dass der Sicherheitsratsbeschluss dem ICTY ermöglicht, Zwangsmaßnahmen durchzuführen, was dem Vertragskonstrukt ICC als Möglichkeit verwehrt bleibt.

Aus heutiger Perspektive wäre die Gründung einer Instanz wie des ICTY laut Flügge kaum mehr möglich, da die weltpolitische Lage mit Konflikten wie in Syrien, in welchem Dutzende internationale Akteure verwickelt sind, eine Umsetzung der Strafverfolgung für viele Beteiligte politisch und völkerrechtlich riskant macht. Einige Staaten wie Südafrika erwägen bereits den Austritt aus dem Römischen Statut. Rudolf schlug daher vor, das Image der Gerichtshöfe als gemeinsame Errungenschaft mithilfe der Zivilgesellschaft und der Regierungen positiver zu konnotieren, um Staaten zur Kooperation zu bewegen und das ICC zudem nicht zu überlasten, indem man dessen Tätigkeit auf die Kernaufgabe beschränkt: das Handeln im Falle ausbleibender nationaler Rechtsprechung. Schließlich beschäftigte sich das Panel noch mit der Frage, was konkret als Kriegsverbrechen zu betrachten sei und wie darauf reagiert werden soll. Beispiele wie die womöglich völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik zeigten dabei letztlich, dass es immer einer jeweiligen Einzelfallbetrachtung bedarf. Es ist jedoch stark anzuzweifeln, dass aufgrund divergierender Interessen entscheidender Regierungen die Gleichheit vor dem Gesetz auf internationaler Ebene auch wirklich besteht. Flügge betonte, dass eine Herstellung ebendieser nicht Aufgabe der Richter sein kann, sondern hierfür die politischen Akteure in der Pflicht stehen. Das Abstimmungsverhalten und Handeln der im Sicherheitsrat vertretenen Staaten im Sinne eigener Interessen blockiert eine Verwirklichung des Gleichheitsprinzips jedoch erheblich, weswegen Tomuschat diesbezüglich einen stärkeren Druck vonseiten der UN-Generalversammlung fordert.

Im Anschluss wurde es wie üblich dem Publikum ermöglicht, ihre Fragen an die Diskutierenden zu richten. Dabei wurden neben der Vertiefung von bereits angesprochenen Aspekten viele neue Punkte wie beispielsweise die Zurückhaltung asiatischer Staaten bei der Unterzeichnung des Römischen Statuts, die Einführung neuer Tatbestände oder das schwierige Verhältnis von Justiz und Versöhnung angesprochenen. Die internationale Strafgerichtsbarkeit mag dabei in vielen Belangen noch einem Flickenteppich gleichen, jedoch wird sie durch das Verlangen nach Gerechtigkeit und die Notwendigkeit der Rechtsprechung, auch zur Abschreckung, um menschenrechtlichen Verbrechen einzudämmen, in elementaren Maße benötigt. Die Signalwirkung, welche das ICTY dabei entfaltet, wurde in diesem Zusammenhang von Detlef Dzembritzki in dessen Schlusswort ausdrücklich gelobt, bevor dann zum abschließenden Empfang geladen wurde, bei welchem der Jubilar Christian Tomuschat schließlich die Gelegenheit bekam, die Geburtstagstorte anzuschneiden.

 

Von Tobias Stelzer