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Pünktlich und vollständig - Wer ist 2017 dabei?

Laut Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen müssen die Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Generalsekretärs ihre jährlichen Pflicht-Beiträge in voller Höhe überweisen. Vollständig und pünktlich (fully and promptly) – so lautet die Devise. Aber die große Mehrheit der Mitgliedstaaten denkt nicht daran, ihre Pflichten zu erfüllen. 2017 haben nur 34 Staaten (13,53 Prozent) ihren Beitrag pünktlich und vollständig gezahlt, darunter 10 EU-Staaten. Die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats sowie Deutschland sind nicht darunter.

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Auch in der überarbeiteten Fassung der Finanzordnung und Finanzvorschriften der Vereinten Nationen vom 1. Juli 2013 heißt es weiterhin, dass die Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Generalsekretärs ihre jährlichen Pflicht-Beiträge in voller Höhe überweisen müssen. Vollständig und pünktlich (fully and promptly) – so lautet die Devise. Aber die große Mehrheit der Mitgliedstaaten denkt nicht daran, ihre Pflichten zu erfüllen. In den letzten sechs Jahren haben im Durchschnitt 50 Staaten nicht einmal ihren Pflicht-Beiträge innerhalb des entsprechenden Jahres vollständig gezahlt. Die anderen 145 Staaten behaupten gern, dass sie zu den pünktlichen Zahlern gehören, obwohl sie ohne Zögern gegen die UN-Finanzordnung verstoßen, falls sie ihre Pflichtbeiträge nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt haben.

2017 ist insofern ein erfreuliches Jahr, als nach 2008 erstmals wieder über 30 Staaten, genau 34 Staaten, ihren Beitrag pünktlich und vollständig gezahlt haben. Mit einem Anteil von insgesamt 13,53 Prozent wurde nach 2013 wieder einmal die 13-Prozent-Marke übertroffen (vgl. beiliegende Abbildung für den Zeitraum ab 1991). Auch zehn EU-Staaten haben vollständig und pünktlich gezahlt.

Von  den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats ist innerhalb der 30 Tage keiner dabei gewesen. Dies gilt auch für die anderen Staaten unter den neun Hauptbeitragszahlern, Deutschland, Brasilien und Italien; denn die größten Zahler waren diesmal Kanada mit 2,921 und Australien mit 2,337 Prozent, gefolgt von den Niederlanden mit 1,482 und Schweden mit 0,956 Prozent. Deutschland wird frühestens im März auf der Liste erscheinen, wenn es seine zweite Rate für 2017 gezahlt hat.

Die weitere Entwicklung auf der Beitragsliste für 2017, einschließlich der Einzahlungsdaten und absoluten Pflicht-Beiträge (in US-Dollar), kann auf der Webseite vom Beitragsausschuss der UN-Generalversammlung(Committee on  Contributions) verfolgt werden.

Hier kann zum Beispiel festgestellt werden, dass der drittgrößte Beitragszahler China mit 7,921 Prozent den Stichtag 10. Februar 2017 nur um fünf Tage verpasst hat.

Im Folgenden soll der Frage nachgegangen werden, ob das Zahlungsverhalten in anderen UN-Organisationen ähnliche Muster aufweist. Wie steht es zum Beispiel mit der UNESCO? Diese Organisation ist seit 2011 mit heftigen Finanzproblemen konfrontiert. Gegenwärtig schulden die USA der Organisation rund 543 Mio. US-Dollar - eine Summe, welche größer  ist als der gegenwärtige Ausgabenplan für die Jahre 2016-2017.

Bis zum 9. Februar2017  hat die UNESCO 21,183 Prozent der Pflichtbeiträge von insgesamt 40 Mitgliedstaaten erhalten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung gegenüber dem letzten Jahr, als Deutschland (Ende Juni), China (Ende Juli) und Japan (Ende Dezember) relativ spät ihren Zahlungsverpflichtungen nachkamen.

Unter den 40 Beitragszahlern waren Deutschland mit 6,389 und Russland mit 3,088 Prozent  2017 die größten Beitragszahler, gefolgt von Kanada mit 2,921 und Australien mit 2,337 Prozent. Höchst erfreulich ist das deutsche Finanz-Engagement zu vermerken – ein ungewöhnlicher Vorgang, der aber angesichts der Finanzmisere, in der sich die UNESCO gegenwärtig befindet, zu würdigen ist.

Unter den 40 Staaten befanden sich elf EU-Staaten, von denen acht ebenfalls zu den Beitragszahlern zum ordentlichen UN-Haushalt gehörten. Es gibt also einen Kern unter den pünktlichen Beitragszahlern innerhalb der ersten 30 Tage, zu denen die EU-Staaten die Niederlande, die nordischen Staaten, Luxemburg, Irland und Ungarn gehören. Darüber hinaus gehören auch Kanada und Australien zu der „Minderheit“ derer, die sich dazu bekennen, die UN-Finanzvorschriften einzuhalten.

Einzelheiten zur Finanz-Moral der Mitgliedstaaten der UNESCO können ebenfalls auf der Webseite in wöchentlichen Abständen verfolgt werden.

Prof. Dr. Klaus Hüfner, Mitglied im DGVN-Präsidium

Hier finden Sie einen Meinungsbeitrag von Prof. Dr. Klaus Hüfner zur Zahlungsmoral in der UNESCO.


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