Menü

Kandidaten für nichtständige Sitze im Sicherheitsrat stellen sich öffentlichen Anhörungen

Erstmalig haben anlässlich des anstehenden Wahlprozesses von fünf neuen nichtständigen Mitgliedern für den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen öffentliche Anhörungen stattgefunden. Am 23. Und 24. Mai 2016 stellten Äthiopien, Bolivien, Italien, Kasachstan, die Niederlande, Schweden und Thailand ihre Kandidaturen vor. Möglich wurde dieser Reformschritt durch das Drängen des Weltverbands der Gesellschaften für die Vereinten Nationen (WFUNA), dem auch die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) angehört.

© WFUNA
(Foto: WFUNA)

Sieben Staaten kandidieren momentan für fünf nichtständige Sitze im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen für die Jahre 2017 und 2018: Äthiopien, Bolivien, Italien, Kasachstan, die Niederlande, Schweden und Thailand. Aufgrund des Regionalprinzips ist bereits sicher, dass Äthiopien und Bolivien, die einzigen Bewerber der Gruppe der afrikanischen respektive lateinamerikanischen und karibischen Staaten, einen Sitz erhalten werden. Dies ist nicht unüblich. Doch dieses Jahr gibt es in zwei Regionalgruppen umkämpfte Wahlen. Um die zwei Sitze für Westeuropa und andere Staaten werden Italien, die Niederlande und Schweden konkurrieren, während Kasachstan und Thailand für den einen zu vergebenen Sitz der asiatischen Gruppe antreten.

Erstmalig gehören zum Wahlprozess nun auch öffentliche Anhörungen. Am 23. und 24. Mai 2016 hat jeweils ein Botschafter die Kandidatur seines Staates vorgestellt. Inhalt waren die Vorstellungen, die die Kandidaten für ihre Zeit im Sicherheitsrat haben. Dieses Novum kann man durchaus als wichtigen Schritt in Richtung einer transparenteren UN sehen. Darüber hinaus wird nun von den gewählten Staaten erwartet, dass sie sich an die von ihnen vorgestellten Positionen und Policies halten. Möglich gemacht wurde dieser wichtige Reformschritt durch das Drängen des Weltverbands der Gesellschaften für die Vereinten Nationen (WFUNA), dem auch die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (DGVN) angehört.

Am 28. Juni 2016 finden die Wahlen statt. Jedes Jahr werden fünf der zehn nichtständigen Mitglieder des Sicherheitsrates von der Generalversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Daneben gibt es die fünf ständigen Mitglieder (englisch Permanent  Five – P5): China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die Vereinigten Staaten von Amerika. Durch ihre Vetostimmrecht, ihr Ansehen und ihren Wissensvorsprung sind die P5 im Sicherheitsrat besonders dominant. Ein Fakt, der immer wieder kritisiert und als anachronistisch bezeichnet wird. Die Vergangenheit hat jedoch auch gezeigt, dass auch nichtständige Mitglieder immer wieder bedeutende Akzente setzen können. Die neuste Reform im Wahlprozess zeigt zudem in eine gute Richtung. Deutschland hat bereits angekündigt, sich auf einen nichtständigen Sitz für die Jahre 2019 und 2020 zu bewerben.


Mirko Vossen


Das könnte Sie auch interessieren