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Global Sustainable Development Report 2016: Niemanden zurücklassen

Wenn – wie in der Agenda 2030 vorgesehen – niemand in der globalen Entwicklung zurückgelassen werden soll, müsse das Prinzip der Inklusivität zu einem integralen Bestandteil der Gestaltung und Funktionsweise von Institutionen werden. Inklusivität als „ergänzender Gedanke“ reiche nicht aus, heißt es im dritten „Global Sustainable Development Report“ (GSDR) der Vereinten Nationen.

Titelseite Global Sustainable Development Report 2016
Titelseite Global Sustainable Development Report 2016

Der Bericht ist ein Instrument, um die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik zu stärken. Er dient als Plattform, um Wissenschaftler und Experten in UN-Prozesse für eine nachhaltige Entwicklung einzubeziehen. Dadurch sollen politikrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse für politische Entscheidungsträger nutzbar gemacht werden. Der diesjährige Bericht entstand als Beitrag zu den Diskussionen im Rahmen des Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung (High-level Political Forum on Sustainable Development, HLPF) 2016.

Was heißt “Inklusivität”?

Der englische Begriff “inclusiveness” (gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische und kulturelle Inklusivität), auf den der Bericht abstellt, bezieht sich auf die Notwendigkeit, alle Menschen einzubeziehen. Er geht von der Vorstellung aus, dass es für jeden Einzelnen nicht nur möglich sein muss, gut und erfolgreich zu leben, sondern dass jede und jeder auch eine Stimme im Entwicklungsprozess haben sollte sowie effektive Möglichkeiten, Entwicklung mit zu gestalten. Der hohe Stellenwert, den dieses Konzept in der Agenda 2030 erhalten hat, gilt als Weiterentwicklung von Partizipation, wie sie einst durch die Agenda 21 vorangebracht wurde.

Der Bericht zeigt, dass man verschiedene Kriterien anlegen kann, um die Menschen zu identifizieren, die zurückgelassen werden könnten – ob innerhalb eines Landes oder länderübergreifend. In der Praxis kann es sich bei den gefährdeten Menschen in Bezug auf bestimmte Dimensionen der Agenda in verschiedenen Gesellschaften um unterschiedliche Gruppen handeln. Durch präventive Maßnahmen müsse sichergestellt werden, dass nicht noch weitere Menschen oder Gruppen in der Entwicklung zurückfallen und dass die Armen der Armut entkommen.

Infrastruktur, Technologie, Institutionen

Drei Themenbereiche stehen im Mittelpunkt des diesjährigen GSDR. Zunächst geht es um den Bereich Infrastruktur und um Synergien mit Herausforderungen wie der Verringerung von Ungleichheit und der Stärkung der Widerstandfähigkeit. Die Wissenschaftler, die zu diesem Thema beigetragen haben, stellten fest, dass zum Beispiel weniger Ungleichheit zu einer besseren Infrastrukturausstattung und größerer Widerstandsfähigkeit beiträgt. Als wichtiger Aspekt wird die geographische Verteilungsgerechtigkeit bei der Bereitstellung grundlegender Infrastruktur hervorgehoben.

Als zweiter Bereich sind Technologien von zentraler Bedeutung, um die SDGs zu erreichen und Synergien zwischen den verschiedenen Zielen zu realisieren. Der Bericht zeigt Maßnahmen auf, um Technologien für die Erreichung der SDGs nutzbar zu machen. Schließlich geht es um inklusive Institutionen und in diesem Bericht im Detail um nationale Nachhaltigkeitsräte und Parlamente. Es wird untersucht, wie inklusiv diese sind und wie sie helfen können, alle Menschen einzubeziehen.

Neue Herausforderungen

Abschließend stellt der Bericht eine Methode und Kriterien vor, die helfen könnten, unter einer Vielzahl neuer oder brisanter werdender globaler Herausforderungen die herauszufiltern, zu denen besonderer Handlungsbedarf besteht und die das HLPF auf seine Tagesordnung setzen sollte.

Weitere Informationen:

United Nations, 2016, Global Sustainable Development Report 2016, Department of Economic and Social Affairs, New York, July

 

Christina Kamp


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