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Das Menschenrecht auf Wasser auf dem Prüfstand

Das Menschenrecht auf Wasser ist sieben Jahre alt geworden und die Vereinten Nationen nehmen das neue Jahr 2018 zum Anlass, seine Umsetzung zu überprüfen.

Eine Tonne wird mit Wasser aufgefüllt während viele Menschen und um ihn herum stehen und nach ihm greifen
Ein von der MINUSMA installierter Brunnen in Mali ermöglicht der lokalen Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser. (UN Photo/Harandane Dicko)

Obwohl die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist, lässt ein Bericht der WHO und UNICEF bereits jetzt erahnen, dass noch ein weiter Weg vor den Mitgliedsstaaten liegt, bis alle Menschen Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Immerhin 71 Prozent der Weltbevölkerung verfügen bereits über diesen Zugang - ein Grund optimistisch zu sein. Doch es bleiben 844 Millionen Menschen, die über gar keinen Zugang verfügen.

Vor mehr als sieben Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) mit der Resolution A/64/292 das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und auf Sanitärversorgung als Menschenrecht anerkannt. Auch mit dem sechsten Ziel der Nachhaltigen Entwicklungsziele (engl. Sustainable Development Goals, kurz SDGs), nämlich Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle zu gewährleisten, bekräftigten die VN die existenzielle Bedeutung von Wasser für eine globale und nachhaltige Entwicklung und die Wahrnehmung weiterer Menschenrechte. Im Juli 2018 wird nun das Hochrangige Politische Forum über Nachhaltige Entwicklung (HLPF) über den Umsetzungsstand des Zieles berichten. Dieser Bericht ist auch für zukünftige Initiativen, die das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser betreffen, entscheidend. Das Ergebnis der Beratung über den Umsetzungsstand wird nämlich ausschlaggebend dafür sein, wie viel die Mitgliedsstaaten in Zukunft zur Verbesserung der Situation unternehmen werden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits im vergangenen Jahr, gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), eine erste Evaluierung der Ausgangssituation als auch der Fortschritte vorgelegt.

Das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser bedeutet

...ausreichend Wasser für kontinuierliche persönliche Bedürfnisse und den Haushalt, wie Hygiene, sanitäre Zwecke und Essenszubereitung.
...sauberes Wasser, das frei von gesundheitsschädlichen Verunreinigungen ist.
...akzeptables Wasser, das in Farbe, Geruch und Geschmack zumutbar ist und Wasserzugang, der kulturelle Besonderheiten berücksichtigt.
...erreichbare Quellen, in der Umgebung des Haushaltes, der Schule oder des Arbeitsplatzes im Umfeld von 1.000 Metern oder weniger als 30 Minuten Fußweg entfernt.

Ein Aufwärtstrend mit Schattenseiten

Demnach besteht zwar ein Aufwärtstrend bei der Wasserversorgung der Weltbevölkerung, doch der Zugang ist je nach Weltregionen sehr ungleich verteilt. Im Jahr 2015 hatten etwa 2,1 Milliarden Menschen weltweit (oder knapp 30% der Weltbevölkerung) keinen oder mangelhaften häuslichen Zugang zu sauber aufbereitetem Wasser. Etwa 844 Millionen Menschen fehlte jedweder Zugang zu sauberem Trinkwasser. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Entfernung zur sauberen Wasserversorgung- dazu gehören etwa geschützte Brunnen oder öffentliche Wasserhähne- mindestens 30 Minuten Fußweg übersteigt. Ebenso spricht man von einem fehlenden Zugang wenn ungeschützte Brunnen oder Quellen genutzt, bzw. Vorräte von Oberflächenwasser entnommen werden müssen. Ursachen für die Wasserknappheit sind mitunter schlechte Infrastruktur, die Verschmutzung sauberen Wassers durch fehlende Abfallentsorgung oder industrielle Abwässer. Unzureichende sanitäre Anlagen sowie die Übernutzung von Wasserressourcen, besonders in bevölkerungsreichen Ballungsgebieten, verstärkt durch die Inanspruchnahme industrieller, landwirtschaftlicher oder touristischer Gewerbe, sind weitere Ursachen für die Verschmutzung sauberen Wassers.

Dabei ist der Zugang zu sauberem Wasser einer der Hauptbedingungen für die Wahrung des Rechts auf angemessenen Lebensstandard (Art. 11, Sozialpakt) und des Rechts auf Gesundheit (Art. 12, Sozialpakt). Ohne Zugang zu sauberem Trinkwasser ist also eine Wahrnehmung weiterer Menschenrechte stark erschwert. So sind Durchfallerkrankungen, meist ausgelöst durch verunreinigtes Wasser, eine der Haupttodesursachen für Kinder in Entwicklungsländern – nach Schätzungen von UNICEF sterben täglich bis zu 2.000 Kinder.

Frauen sind besonders von fehlendem Zugang zu sauberem Trinkwasser betroffen. Sie sind diejenigen, deren Bildungs- und Arbeitsmarktchancen zum Beispiel deshalb schwinden, weil sie in den betroffenen Regionen in acht von zehn Haushalten für die tägliche Beschaffung von Trinkwasser zuständig sind und dafür kostbare Ressourcen, wie Zeit und Energie, opfern müssen. Armut, Diskriminierung und Bildungsmangel gehören unweigerlich zu den sekundären Folgen.

Der Weg zum Menschenrecht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser

Bereits in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist das Recht auf Gesundheit enthalten, welches als Wegbereiter für das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser gilt (Art. 25). Der Ausgangspunkt in der Entwicklung zum Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser kann jedoch im VN-Sozialpakt gesehen werden, in dem das Recht auf Gesundheit erstmals völkerrechtlich verbindlich ausgestaltet worden ist. Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) hat dieses Recht im Jahr 2000 in seiner Allgemeinen Bemerkung Nummer 14 dann genauer definiert. Im Jahr 2002 wurde dann in der Bemerkung Nummer 15 daraus das Menschenrecht auf Wasser abgeleitet.


Im Jahr 2010 hat dann die VN-Generalversammlung auf ihrer 108. Plenarsitzung das Recht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser als Menschenrecht anerkannt. Obwohl sich 41 der insgesamt 163 anwesenden Staaten enthielten und die Entscheidung völkerrechtlich nicht bindend ist, unterstrich die Abstimmung den inhaltlichen Konsens über die essentielle Bedeutung des Rechts auf Wasser für die menschliche Gesundheit und Entwicklung. Denn die Einwände der sich enthaltenden Staaten, zu denen mehrheitlich Industriestaaten zählten, richteten sich besonders gegen Formalitäten. Zweifel wurden auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit des Menschenrechts geäußert. Dabei ist die Besonderheit an dieser Resolution eben auch, dass Staaten in die Pflicht genommen werden, andere Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zu unterstützen.

Eine lange Reihe von Menschen, vorwiegend Frauen stellt sich an einer einizigen Wasserquelle in der Nähe ihres Dorfes auf.
Zugang zu sauberem Wasser entlastet vor allem Frauen im Alltag. In acht von zehn Haushalten sind Mädchen und Frauen für die tägliche Beschaffung von Trinkwasser zuständig. (UN Photo/Olivier Chassot)

Die Verabschiedung des Menschenrechts macht deutlich, welche Signalwirkung von rechtlich nicht verbindlichen Erklärungen der VN ausgehen kann. So organisierten Vertreter*innen der europäischen Zivilgesellschaft nach der Verabschiedung der Resolution die „right2water“ Kampagne, die innerhalb kürzester Zeit von fast 2 Millionen Menschen unterzeichnet wurde.  Damit forderten sie eine Verbesserung der Wasserversorgung in Europa aber auch weltweit und positionierten sich erfolgreich gegen die Liberalisierung des Wasserhandels in der Europäischen Union.
 
Insgesamt ist die Verabschiedung des Menschenrechts auf Zugang zu sauberem Wasser eine Erfolgsgeschichte. Immer mehr Menschen erlangen aufgrund der Bemühungen der Mitgliedsstaaten den entsprechenden Zugang. Doch es gibt auch eine klare Warnung im Bericht der WHO und UNICEF: sollten die bisherigen Bemühungen abbrechen, bzw. nicht intensiviert werden, wird man am eigenen Anspruch scheitern. Die Veröffentlichung des Überprüfungsberichts im Juli 2018 wird weiteren Anlass geben, um den Fortschritt genau zu beobachten.

Jens Dolfen & Prokop Bowtromiuk


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