Indigene Völker

Lange wurden die Rechte und Bedürfnisse indigener Völker von der Weltöffentlichkeit ignoriert.  Erst am 13. September 2007 konnte die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker  von der Generalversammlung verabschiedet werden. Damit wurden die Rechte der geschätzten 370 Millionen Indigenen erstmals universell verankert.

Neben der Resolution gibt es eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO), eine UN-Sonderorganisation, die bereits im Jahr 1989 das Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern, die ILO-Konvention Nr. 169, verabschiedete. Erst 22 Staaten ratifizierten bisher die Konvention.

Der deutsche Bundestag lehnte eine Ratifizierung im Jahre 2007 erneut ab. Auf Einladung des Koordinations-Kreises ILO 169, ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen, die eine Ratifizierung der Konvention durch die Bundesregierung beabsichtigen, besuchte der UN-Sonderberichterstatter für die Rechte Indigener Völker, Professor Rodolfo Stavenhagen, am 29. und 30. März 2007 Berlin, um die Wichtigkeit einer Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 zu unterstreichen. Der 15. Deutsche Bundestag hatte in einem Antrag aus dem Jahr 2002 die Bundesregierung zur Ratifizierung aufgefordert. Die Bundesrepublik Deutschland verweigerte sowohl unter Schröder als auch unter Merkel eine Ratifizierung unter dem Hinweis auf Prüfung der Rechtslage. In dem Übereinkommen geht es vor allem um die Vorgabe, Konsultationen mit den indigenen Völkern abzuhalten, wenn Entwicklungsvorhaben auf ihren Gebieten durchgeführt oder Gesetze mit direktem Bezug geändert werden sollen. Die Konsultationen sind darauf ausgerichtet, die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung zu erreichen.

Das Europaparlament mahnte die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mehrfach, das Übereinkommen zu unterzeichnen und dem Beispiel der Niederlande, Dänemarks und Spaniens zu folgen. Im Herbst 2010 werden die Grünen vermutlich erneut einen Antrag auf Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 stellen.

Es herrscht akuter politischer Handlungsbedarf, eine Sicherung der Rechte indigener Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, da durch den fortschreitenden Klimawandel weitere Probleme auf indigene Bevölkerungsgruppen zukommen (siehe unten). Außerdem werden in Handelsabkommen, wie beispielsweise Assoziierungsabkommen zwischen lateinamerikanischen Ländern und der EU, oft die Rechte der indigenen Gemeinschaften übergangen.

                                 

 

Yanomami - eines der größten relativ isoliert lebenden indigenen Völker Südamerikas. Sie leben in Nordbrasilien und Südvenezuela - aktuell werden sie stark bedroht durch Goldgräber und Viehzüchter, die Wälder abholzen sowie durch Krankheiten, die ihre Gesundheit angreifen.  © Fiona Watson/Survival

 

 

Schutz indigener Völker scheitert oft an Wirtschaftsinteressen

Deutschland soll ILO-Konvention endlich beitreten  

13.9.2010. Zum dritten Jahrestag der UN-Erklärung zum Schutz indigener Völker veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) zusammen mit Thilo Hoppe, Grünen-Politiker und Ausschussmitglied im Bundestag, ein Fachgespräch über die Frage der indigenen Völker. 20 Jahre hatte es gedauert, bis die Erklärung von der UN-Generalversammlung am 13.09.2007 endlich angenommen wurde. Nun zogen Expertinnen und Experten Bilanz über die Auswirkungen des historischen Dokuments. Kritisiert wurde, dass die Bundesregierung die ILO-Konvention 169, die im Gegensatz zur UN-Erklärung rechtsverbindlich ist, immer noch nicht ratifiziert hat.

Hoppe verwies auf die besondere Relevanz von  Artikel 25 der Erklärung. Dieser besagt, dass Indigene ein Recht auf ihr Land haben und somit ihre Ressourcen und Territorien geschützt werden müssen.  So stehe es zwar im Dokument, jedoch nehme man  diesen Artikel oft nicht sehr  ernst, wenn  es bei Verhandlungen um kostbare Bodenschätze, wie z.B. Erdöl,  geht.  Ein in dem Kontext weiteres Problem ist das so genannte „Land grabbing“ - auf Deutsch: „Land grabschen“.  Private Investoren kaufen große Teile von Ländereien teilweise ohne zu wissen, dass Menschen dort leben.

Fehlendes Interesse

Zur Frage, warum die Bundesregierung die ILO-Konvention 169 noch nicht ratifiziert hat, gibt es nach wie vor keine zufriedenstellende Begründung. Die Ministerien scheinen sich in dieser Angelegenheit nicht einig zu sein. Teilweise wird argumentiert, dass Deutschland doch keine „Eingeborenen“ habe. Außerdem bestünden teilweise abwegige Vorstellungen, z.B. dass Minderheiten wie  Roma autonome Rechte einfordern könnten, so Hoppe.  Oftmals seien es wohl eher vorgeschobene Argumente, um nicht wirtschaftliche Nachteile von betroffenen Unternehmen vor Ort riskieren zu müssen. Noch fehlen das Interesse und der Wille, sich mit dem Thema intensiv auseinanderzusetzen. Der Grünen-Politiker hofft, die Fragen weiter voran treiben zu können, weitere Abgeordnete zu gewinnen und durch ein fraktionsübergreifendes Bündnis die Interessengruppe zu vergrößern.

Der Indigenen-Experte Dr. Feeke Meents, ehemaliger Mitarbeiter des Bundespresseamtes und Referatsleiter im Auswärtigen Amt, unterstrich die positiven Entwicklungen seit Bestehen der Erklärung und dem Inkraftreten der ILO-Konvention. Diese seien  jetzt Arbeitsgrundlage und Referenzrahmen geworden für viele  internationale Organisationen,  darunter  die Vereinten Nationen, die Weltbank und  internationalen Finanzorganisationen, regionale Entwicklungsbanken, FAO (Food and Agriculture Organization) etc.. Insgesamt sei es erfreulich, dass die Erklärung nach so kritischer Diskussion so hohe Zustimmung erhalten hat und die ILO-Konvention inzwischen schon von 22 Staaten ratifiziert wurde. Die Konvention habe eine enorme Bedeutung, unterstrich  Meents, da sie  völkerrechtlich verbindlich sei. Umso mehr sei es an der Zeit,  dass sich der Deutsche Bundestag mit der Frage einer Ratifizierung der ILO-Konvention und der Verantwortung gegenüber den Indigenen auseinander setzt.  Der  Prozess müsse forciert werden, forderte  der Indigenen-Experte .

Immer mehr indigene Organisationen schlössen sich  zusammen und bildeten Netzwerke, um ihre Interessen zu vertreten, wodurch eine Mobilisierung stattfände. Hierzu sei Bolivien ein besonders positives Beispiel, da dort seit Evo Morales,  erster Präsident Lateinamerikas mit indigener Abstammung, ein Umdenken in Gang  gekommen  ist. Im Gegensatz dazu steht Peru, wo es noch vor einem Jahr heftige Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Indigenen gab (siehe Video). Auch in Australien, Chile und Kolumbien reichen die Maßnahmen, die zum Schutz indigener Völker getroffen werden müssten, nicht aus. Er kritisierte, dass Indigene nach wie vor auf NGOs angewiesen seien, wenn sie an Diskussionen, die sie betreffen, partizipieren wollen.

Fazit:  Es bleibt  hoffen, dass sich mehr Bundestagsabgeordnete für das Thema einsetzen und so irgendwann auch Deutschland einen Teil zum weiteren Schutze der Indigenen und ihrer Ländereien beiträgt. Durch die Öffentlichkeitsarbeit vieler kleiner und größerer NGOs kann dieser Prozess vorangetrieben werden. (Teresa Frankenberg)

In der „Blauen Reihe“ (Herausgeber: DGVN) erschien zum Thema „Indigene Völker“ eine Hintergrunddokumentation.

 

 

 

Ein Augenzeugenbericht über den Versuch der peruanischen Regierung eine Straßenblockade Indigener mit Gewalt zu beenden. © Survival






Weitere Organisationen siehe linke Spalte

(Redaktion und Konzept: Teresa Frankenberg)

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Fotostrecke: Indigene in Südamerika

Definition: Indigene Völker

Die Bezeichnung „indigene Völker“ stammt von der Definition des UN-Sonderberichterstatters José Martínez Cobo, der im Jahre 1986 gemeinsam mit der UN-Arbeitsgruppe über Indigene Bevölkerungen (Working Group on Indigenous Populations - WGIP) den diskriminierend empfundenen Begriff „Ureinwohner“ oder „Eingeborene“ ersetzte. „Indigen“ wird vermutlich von der spanischen Bezeichnung indígenas hergeleitet.

Nach dieser Definition, die später von Erika-Irene Daes, ehemalige Vorsitzende der UN-Arbeitsgruppe, präzisiert wurde, umfasst der Begriff „indigene Völker“ folgende Aspekte:

  • Erstbewohner eines Gebietes, auch autochtone Völker
  • Bewahrung einer kulturellen Besonderheit, die sich von der nationalen Gesellschaft unterscheidet
  • die Selbstidentifikation der eigenen Gruppe als indigene und somit abgegrenzte Gruppe in der Gesellschaft
  • die Erfahrung von Unterdrückung, Diskriminierung, Marginalisierung und Enteignung bis hin zur Ausrottung

Zwei weitere zentrale Elemente sind die Bindung indigener Gruppen an ihr Territorium und die Existenz in einem Kollektiv.

Zu beachten ist, dass nicht bei jedem Fall alle Kriterien gleichermaßen zutreffen müssen, da es vielmehr eine Arbeitsdefinition sein soll, die versucht, die Unterschiedlichkeit der Umstände indigener Gemeinschaften mit einzubeziehen.

Eine allgemeine Definition kann und soll es laut der Arbeitsgruppe nicht geben (Is there a need for a definition of "indigenous peoples"?).

Nach wie vor steht die kontroverse Debatte im Raum, ob man von indigenous people (Menschen) oder indigenous peoples (Völkern) spricht. Letzteres implizierte das allgemeine Völkerrecht für indigene Gemeinschaften, was das Selbstbestimmungsrecht der Völker und somit die freie Verfügung über Land und Ressourcen beinhalten würde. Käme es zu einer Anerkennung dieser Rechte, müssten zahlreiche Regierungen um die Kontrolle und den Besitz der Bodenschätze fürchten.

Größte indigene Bevölkerungsgruppen

Die Liste ist nur ein Überblick über einige der größten Bevölkerungsgruppen. Es gibt keine Gesamtübersicht aller indigenen Völker, da einige noch unkontaktiert sind und durch die Schwierigkeit der Definition keine genaue Zahl zu bestimmen ist. Außerdem gibt es eine erhebliche Varianz hinsichtlich der Größe - es kann vorkommen, dass einer Bevölkerungsgruppe nur 100 Personen angehören.

Quelle: Gesellschaft für bedrohte Völker, Wikipedia

UN und indigene Völker

Es gibt drei Organe der Vereinten Nationen , die sich ausschließlich mit der Lage indigener Völker befassen:

Ständiges Forum für Indigene Angelegenheiten

Das Ständige Forum für indigene Angelegenheiten wurde im Jahr 2000 vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) eingerichtet und soll diesen in Fragen zu indigenen Angelegenheiten bezüglich Wirtschaft, soziale Entwicklung, Kultur, Umwelt, Bildung, Gesundheit und Menschenrechte beraten und Empfehlungen zur Förderung dieser Belange abgeben. 

Es besteht aus 16 unabhängigen Experten, von denen jeweils acht von Regierungen und acht von indigenen Organisationen vorgeschlagen werden, die vom Wirtschafts- und Sozialrat gewählt werden.

Ehemalige Arbeitsgruppe für Indigene Bevölkerungen

Die Arbeitsgruppe für Indigene Bevölkerungen wurde 1982 gegründet und war ein Gremium der ehemaligen UN-Menschenrechtskommission.

Sie stand unter dem Amt des Hohen Kommissares der Vereinten Nationen für Menschenrechte (engl. Office of the High Commisioner for Human Rights; Abk. OHCHR) und bestand aus fünf Sachverständigen aus jeweils einer globalen  Region.

Vertreter indigener Bevölkerungsgruppen konnten an den Sitzungen teilnehmen und somit ihre lokalen Probleme auf einer internationalen Ebene bringen, mit Regierungsvertretern diskutieren und sich mit anderen Organisationen vernetzen.

Als 2006 die Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat abgelöst wurde, stand die Frage im Raum, ob die Arbeitsgruppe neben dem Forum noch relevant sei. Da das Forum aber nur eine beratende Institution des Wirtschafts- und Sozialrates war und kein Menschenrechtsmandat wie die Working Group inne hatte, wehrten sich Vertreter indigener Organisationen und der Arbeitsgruppe dagegen, weshalb 2008 ein neues Expertengremium eingerichtet wurde.

Expertenmechanismus für die Menschenrechte der indigenen Völker

Der Expertenmechanismus für die Menschenrechte der indigenen Völker (Expert Mechanism on the Rights of Indigenous Peoples) wurde im Jahr 2008 vom Menschenrechtsrat als Nebenorgan mit einem besonderen Mandat (Resolution 6/36) eingerichtet, um die Arbeit der Arbeitsgruppe über indigene Bevölkerungen fortzusetzen.

Er besteht aus fünf Experten, die mit ihrem Fachwissen den Menschenrechtsrat unterstützen sollen. Neben Beratung und Fokussierung auf Studien, kann das Gremium dem Rat Vorschläge in dessen Aufgabenbereich unterbreiten.

UN-Sonderberichterstatter

Der Sonderberichterstatter über die Situation der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Angehörigen indigener Bevölkerungsgruppen hat die Aufgabe, die Arbeit des Expertengremiums zu unterstützen und vor allem Menschenrechtsverletzungen indigener Völker zu ermitteln. Sein Schwerpunkt sind Länderbesuche und er soll die Kommunikation mit Regierungen bezüglich Menschenrechtsverletzungen fördern.

Das Amt des Berichterstatters wurde 2001 eingerichtet und wurde bis 2008 von Rodolfo Stavenhagen ausgeübt. Inzwischen hat James Anaya das Amt übernommen.

 

Einblick in die Arbeit des Expertengremiums für die Menschenrechte indigener Völker


Quelle: OHCHR